Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
10.03.2016 hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landstuhl, Herr Dr.
Degenhardt, eine Beteiligung an den Kosten für den Anbau und die Vergrößerung
der Atemschutzwerkstatt in der Feuerwache Landstuhl beantragt.
Die
Verbandsgemeinde Landstuhl hat im Jahr 2017 die Vergrößerung der
Atemschutzwerkstatt durch einen Anbau durchgeführt. Im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit werden in dieser Atemschutzwerkstatt sowohl die
Geräte der VG Landstuhl als auch der VG Kaiserslautern-Süd, deren Fusion 2019
vollzogen wird, gereinigt und geprüft.
Weiterhin werden
Atemschutzgeräte mit Zubehör des Landkreises Kaiserslautern in den
Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd gelagert und ebenso über
diese neue Atemschutzwerkstatt gewartet. Damit wird die ständige ordnungsgemäße
und einsatzbereite Vorhaltung der Geräte des Landkreises garantiert.
Der Landkreis ist
gemäß § 5 LBKG u.a. für die baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen
des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe
zuständig und muss diese vorhalten. Da der Landkreis Kaiserslautern für die
vorhandene Ausrüstung eigene Werkstätten nur mit erheblichem Kostenaufwand
selbst vorhalten müsste, bedient er sich bereits über Jahre u. a. der
Atemschutzwerkstatt der VG Landstuhl.
Daher ist es
angemessen, dass der Landkreis Kaiserslautern sich mit einem Zuschuss an dem
notwendigen Umbau der Atemschutzwerkstatt beteiligt.
Der Landkreis
Kaiserslautern hat sich in der Vergangenheit bei ähnlichen Projekten mit einem
Zuschuss zwischen 33% und 50% an den zuwendungsfähigen Kosten beteiligt. Im
vorliegenden Fall betragen die Gesamtkosten der Maßnahme ca. 500.000 €. Davon
wurden vom Land Rheinland-Pfalz 247.000 € als zuwendungsfähig anerkannt.
Aufgrund der
überdurchschnittlich hohen Mitnutzung (etwa 42 % der prüfpflichtigen Geräte)
durch den Landkreis sowie der Anerkennung der interkommunalen Zusammenarbeit,
ist ein Zuschuss i. H. v. 100.000 € (etwa 40% der zuwendungsfähigen Kosten) als
Festbetrag angemessen.
Das Land
Rheinland-Pfalz erkennt auch die Wertigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit
an und gewährt einen Zuschuss in gleicher Höhe.
Die Auszahlung des
Zuschusses soll nach Vorlage aller Verwendungsnachweise erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, der Verbandsgemeinde Landstuhl, nach Vorlage aller
Verwendungsnachweise, einen Zuschuss als Festbetrag für den Anbau und die
Vergrößerung der Atemschutzwerkstatt in der Feuerwache Landstuhl i. H. v.
100.000 € auszuzahlen.