Betreff
Kreiszuwendung für den Anbau und die Vergrößerung der Atemschutzwerkstatt in der Feuerwache Landstuhl
Vorlage
0962/2017
Aktenzeichen
3.5/12802/AS-W LA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 10.03.2016 hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landstuhl, Herr Dr. Degenhardt, eine Beteiligung an den Kosten für den Anbau und die Vergrößerung der Atemschutzwerkstatt in der Feuerwache Landstuhl beantragt.

 

Die Verbandsgemeinde Landstuhl hat im Jahr 2017 die Vergrößerung der Atemschutzwerkstatt durch einen Anbau durchgeführt. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden in dieser Atemschutzwerkstatt sowohl die Geräte der VG Landstuhl als auch der VG Kaiserslautern-Süd, deren Fusion 2019 vollzogen wird, gereinigt und geprüft.

 

Weiterhin werden Atemschutzgeräte mit Zubehör des Landkreises Kaiserslautern in den Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd gelagert und ebenso über diese neue Atemschutzwerkstatt gewartet. Damit wird die ständige ordnungsgemäße und einsatzbereite Vorhaltung der Geräte des Landkreises garantiert.

 

Der Landkreis ist gemäß § 5 LBKG u.a. für die baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe zuständig und muss diese vorhalten. Da der Landkreis Kaiserslautern für die vorhandene Ausrüstung eigene Werkstätten nur mit erheblichem Kostenaufwand selbst vorhalten müsste, bedient er sich bereits über Jahre u. a. der Atemschutzwerkstatt  der VG Landstuhl.

 

Daher ist es angemessen, dass der Landkreis Kaiserslautern sich mit einem Zuschuss an dem notwendigen Umbau der Atemschutzwerkstatt beteiligt.

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat sich in der Vergangenheit bei ähnlichen Projekten mit einem Zuschuss zwischen 33% und 50% an den zuwendungsfähigen Kosten beteiligt. Im vorliegenden Fall betragen die Gesamtkosten der Maßnahme ca. 500.000 €. Davon wurden vom Land Rheinland-Pfalz 247.000 € als zuwendungsfähig anerkannt.

Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Mitnutzung (etwa 42 % der prüfpflichtigen Geräte) durch den Landkreis sowie der Anerkennung der interkommunalen Zusammenarbeit, ist ein Zuschuss i. H. v. 100.000 € (etwa 40% der zuwendungsfähigen Kosten) als Festbetrag angemessen.

 

Das Land Rheinland-Pfalz erkennt auch die Wertigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit an und gewährt einen Zuschuss in gleicher Höhe.

 

Die Auszahlung des Zuschusses soll nach Vorlage aller Verwendungsnachweise erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Landstuhl, nach Vorlage aller Verwendungsnachweise, einen Zuschuss als Festbetrag für den Anbau und die Vergrößerung der Atemschutzwerkstatt in der Feuerwache Landstuhl i. H. v. 100.000 € auszuzahlen.