Sachverhalt:
Am 05. April 2017 hat die Delegiertenversammlung des Bundesverbands
deutscher Banken eine Reform des Einlagensicherungsfonds beschlossen. Die
Reform sieht u. a. vor, dass neben den Einlagen bankähnlicher Kunden ab dem 01.
Oktober 2017 auch die Einlagen von Gebietskörperschaften, also Bund, Ländern
und Kommunen, nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind.
Nach §78 Abs. 2 Satz 2 GemO ist bei Geldanlagen der Gemeinde auf eine
ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag
bringen. „Ausreichende Sicherheit“ bedeutet, dass bei einer Geldanlage ein
Kapitalverlust mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen
sein muss. Darüber hinaus haben die Kommunen einen Beurteilungsspielraum, was
ausreichende Sicherheit“ bedeutet.
Um dem Sicherheitsaspekt Rechnung zu tragen, ist für die Kreisverwaltung
Kaiserslautern bislang wesentlich, dass Geldanlagen nur bei Instituten
erfolgen, die über eine Instituts- oder Einlagensicherung verfügen. Geldanlagen
des Landkreises bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und
Genossenschaftsbanken sind aufgrund der Institutssicherung des jeweiligen
Haftungsverbundes in vollem Umfang abgesichert. Geldanlagen des Landkreises bei
privaten Banken sind bislang über den Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbands deutscher Banken aktuell bis 20 % des maßgeblichen haftenden
Eigenkapitals der Bank pro Einleger abgesichert.
Nach Wegfall der Einlagensicherung müssen nunmehr Ersatzkriterien für
die Sicherheit von Geldanlagen bei privaten Banken definiert werden. Die im
Beschlussantrag genannten Kriterien sind dazu geeignet, eine ausreichende
Sicherheit zu erreichen bzw. zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
Für neue Geldanlagen der Landkreises Kaiserslautern müssen ab dem
01.10.2017 folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Bank muss in Deutschland
geschäftsansässig sein.
- Die Bank muss unter der Aufsicht der
Bundesbank/EZB stehen.
- Die Bank muss dem Haftungsverbund der
Sparkassen/ Genossenschaften angehören oder die Geldanlage muss mit
mindestens A- geratet sein.