Betreff
Ortsgemeinde Hochspeyer: Erweiterung der kom. Kita Schelmenhaus Hochspeyer um 4. Gruppe mit Anbau einer Außentreppe
Vorlage
0980/2017
Aktenzeichen
36502 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die ursprüngliche Betriebserlaubnis vom 28.05.2015 für die kommunale Kindertagesstätte Schelmenhaus in Hochspeyer sah die Aufnahme von höchstens 62 Kindern vor. Die Aufteilung der Kinder ist beabsichtigt in 2 geöffneten Gruppen mit insgesamt 47 Plätzen, davon bis zu 12 Plätze für Zweijährige und in einer kleinen altersgemischten Gruppe mit 15 Plätzen, davon bis zu 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Von der Gesamtzahl der Plätze waren 38 Plätze als Ganztagsplätze genehmigt.

 

Aufgrund der steigenden Kinderzahlen und des damit ebenfalls verbundenen steigenden Bedarfs bezüglich der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren, wurde deshalb im Bedarfsplan des Landkreises Kaiserslautern zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren eine 4. Gruppe mit kleiner Altersmischung (15 Kindergartenplätze, davon bis zu 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) vorgesehen.

 

Durch die Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Gruppe mit kleiner Altersmischung wurden damit die Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze für Kinder unter 3 bzw. auch unter 2 Jahren entsprechend dem Bedarf vorzuhalten.

 

Gleichzeitig musste aus brandschutztechnischen Gründen der Anbau einer Außentreppe zwecks Sicherstellung eines 2. Rettungsweges erfolgen. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden von unserem Bausachverständigen mit Schreiben vom 28.11.2017 in Höhe von 85.668,32 € festgestellt.

 

Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013 bzw. siehe auch den Entwurf der neuen VV vom 01.07.2017 (9501/ 04 03 / 15); Stand 31.08.2017).


Die Finanzierung gestaltet sich demnach wie folgt:

 

Zuwendungsfähige Kosten:
(nach den neuen Kreisrichtlinien):

85.668,32 €

Landes-/Bundeszuwendung gem. Bescheid vom 12.02.2016 über 91.504,35 €, jedoch max. 90 % aus 85.668,34 €:

 

                      77.101,49 €

Restfinanzierungsanteil rd.:

8.567,00 €

davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Hochspeyer rd.: (55 %)

4.712,00 €

vorgesehene Kreiszuwendung rd.:(45 %):

3.855,00 €

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinde Hochspeyer wird für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte „Schelmenhaus“ in Hochspeyer eine Kreiszuwendung in Höhe von insgesamt 3.855,00 € bewilligt.

 

Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die von unserem Bausachverständigen nachträglich angeforderten Unterlagen noch vorgelegt werden und dass sich daraus keine weiteren Änderungen mehr ergeben.