Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 15.04.2013 wurde die Maßnahme „bedarfsgerechter Ausbau der kommunalen Kindertagesstätte Olsbrücken“ nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises (Schreiben vom 08.03.2013) abgeschlossen.
Aufgrund der Baufertigstellungsanzeige wurde der Träger der Einrichtung mit Schreiben vom 04.02.2013 darauf hingewiesen, dass bei der Begehung am 04.12.2012 festgestellt wurde, dass kleinere brandschutztechnische Ergänzungen notwendig sind. Bei der Durchführung der Gefahrenverhütungsschau am 21.04.2014 durch den Brandschutzbeauftragten wurden die brandschutztechnischen Mängel festgestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg stellte fest, dass diese Mängel eigentlich bei der Besichtigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde am 04.12.2012 (Bericht vom 04.02.2013) hätten festgestellt werden können. Wäre dies erfolgt, wäre der Schlussverwendungsnachweis für die Baumaßnahme erst nach Abschluss der weiteren, zwingend erforderlichen Baumaßnahmen erfolgt.
Von Seiten des Architekten wurde ausgeführt, dass die tatsächlich bis zur Baufertigstellungsanzeige geschaffenen baulichen Voraussetzungen mit dem damaligen Brandschutzbeauftragten abgesprochen wurden und daher im guten Glauben war, die Maßnahme ordnungsgemäß abzuwickeln.
Aus den vorgenannten – vom Kindergartenzweckverband Olsbrücken nicht zu vertretenden - Gründen empfiehlt sich hinsichtlich der nachträglich entstandenen zusätzlichen Kosten eine höhere Bezuschussung der Baumaßnahme entsprechend der alten Kreisrichtlinien.
Unser Bausachverständiger hat die
Kosten in Höhe von 28.380,00 € als zuwendungsfähig anerkannt. Nach § 15 Abs. 2 S . 2
KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für
die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den
notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des
Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12.
Dezember 2013).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige Kosten rd. |
28.380,00
€ |
Landes-/Bundeszuwendung - U3-Kinder x 0,00 € u. - neue
Gruppe 0,00 €: |
0,00
€ |
Restfinanzierungsanteil: |
28.380,00
€ |
Gemeindeanteil des
Kindergartenzweckverbandes Olsbrücken (50 %): |
14.190,00 € |
vorgesehene Kreiszuwendung
(50 %): |
14.190,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Dem Kindergartenzweckverband Olsbrücken wird eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 14.190,00 € bewilligt.