Sachverhalt:
Grundsätzliches
Im
Landkreis gibt es seit längerem an den weiterführenden Schulen
Schulsozialarbeit. Anstellungsträgerin der Maßnahmen ist mit Ausnahme der
Realschule plus Ramstein-Miesenbach die Kreisverwaltung. Finanziert werden die
Maßnahmen mit Mitteln des Landes (30.600 € je Vollzeitstelle), der
Kreisverwaltung (restliche Personalkosten) und den jeweiligen Schulträgern
(Sachkosten). Das Land fördert nur Schulen, die den Abschluss der Berufsreife
anbieten, Gymnasien werden allerdings nicht gefördert.
Aktueller Bestand
Im
Landkreis Kaiserslautern wird an folgenden weiterführenden Schulen Sozialarbeit
angeboten, die nach den oben genannten Kriterien gefördert wird:
·
BBS
Landstuhl 1,0
Stelle
·
IGS
Otterberg 1,0
Stelle
·
IGS
Enkenbach-Alsenborn 1,0
Stelle
·
Realschule
plus Ramstein-Miesenbach 1,0 Stelle
·
IGS
Landstuhl 0,75 Stelle
·
Realschule
plus Weilerbach 0,5
Stelle
·
Realschule
plus Bruchmühlbach-Miesau 0,5 Stelle
Ab
dem kommenden Jahr wurden durch das Bildungsministerium für eine weitere 1,0
Stelle Fördermittel bewilligt. An den beiden Realschulen plus in Weilerbach und
Bruchmühlbach-Miesau werden ab 01.01.2018 die jeweils halben Stellen auf eine
ganze Stelle aufgestockt.
An sieben
Grundschulen wird ebenfalls Schulsozialarbeit angeboten. So ist in den Schulen
·
Bruchmühlbach/Martinshöhe
·
Miesau
·
Landstuhl-Atzel
·
Landstuhl
Auschule
·
Enkenbach
·
Mehlingen
·
Ramstein
jeweils
eine halbe Stelle Schulsozialarbeit installiert. Anstellungsträgerin ist die
Kreisverwaltung, die sich mit den jeweiligen Schulträgerinnen
(Verbandsgemeinden) die Kosten teilt.
Neue Fördermöglichkeiten
Seit
dem Jahr 2015 überweist das Land den Kommunen jährlich nach § 109b des
Schulgesetzes Mittel in Höhe von insgesamt rund 10 Mio. €. Die Mittel sollen zur Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen
Maßnahmen im Schulbereich verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie
für Integrationshilfe, Schulsozialarbeit, für soziale Gruppenarbeit oder der
räumlichen und sächlichen Ausstattung eingesetzt werden.
Neben
Landkreisen erhalten auch die Verbandsgemeinden, die Schwerpunktschulen in ihrer
Trägerschaft haben, entsprechende Mittel. In der Stellungnahme auf eine Anfrage
im Landtag zum Thema „Schulsozialarbeit an Grundschulen“ wurde von Seiten der
Ministerin ausdrücklich auf den Einsatz der Mittel nach § 109b SchulG zum
Zwecke der Finanzierung von Schulsozialarbeit im Ermessen der Kommune
hingewiesen.
Die
Kreisverwaltung Kaiserlautern hat im laufenden Jahr rund 156.000.- € für
inklusiv-sozialintegrative Maßnahmen erhalten.
Bereits beschlossene
neue Maßnahmen
In
seiner Sitzung am 23.10.2018 hat der Kreistag
beschlossen aus diesen Mitteln an den beiden kreiseigenen Förderschulen
in Landstuhl und Enkenbach jeweils eine halbe Stelle zu finanzieren. Der
Maßnahmenbeginn wird im Januar 2018 sein.
Weitere Planung
Einen
weiteren Bedarf an Schulsozialarbeit sieht die Verwaltung an der IGS Landstuhl.
Dort sollte die 0,75 Stelle auf 1,0 aufgestockt werden.
Für
die beiden Gymnasien in Landstuhl und Ramstein-Miesenbach sieht die
Schulträgerin (Kreisverwaltung) einen Bedarf für jeweils eine halbe Stelle
Schulsozialarbeit.
Finanziert
werden könnten diese Maßnahmen zu 100 % aus den oben genannten Mitteln.
Für
die Grundschule in Weilerbach, die gleichzeitig Ganztagsschule und Schwerpunktschule ist, sollte auf Wunsch
der Schulträgerin (Verbandsgemeinde) eine 1,0 Stelle eingerichtet werden. Die
Fachkraft könnte in Einzelfällen die anderen Grundschulen in der
Verbandsgemeinde mit versorgen. Der Bedarf für die Maßnahme wird seitens des
Jugendamtes ebenfalls gesehen.
In
diesem Fall sollte eine Finanzierung adäquat der bisher praktizierten
Finanzierung mit den anderen
Grundschulen im Landkreis geregelt werden.
Anstellungsträgerin
ist die Kreisverwaltung, die sich die Kosten mit der Verbandsgemeinde teilt.
Die Kosten für die Kreisverwaltung sind aus den zusätzlichen Mitteln nach §
109b SchulG gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kaiserslautern stimmt der
weiteren Planung zum Ausbau der Schulsozialarbeit zu.