Betreff
Ausbau der Schulsozialarbeit im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
0988/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Grundsätzliches

Im Landkreis gibt es seit längerem an den weiterführenden Schulen Schulsozialarbeit. Anstellungsträgerin der Maßnahmen ist mit Ausnahme der Realschule plus Ramstein-Miesenbach die Kreisverwaltung. Finanziert werden die Maßnahmen mit Mitteln des Landes (30.600 € je Vollzeitstelle), der Kreisverwaltung (restliche Personalkosten) und den jeweiligen Schulträgern (Sachkosten). Das Land fördert nur Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten, Gymnasien werden allerdings nicht gefördert.

 

Aktueller Bestand

Im Landkreis Kaiserslautern wird an folgenden weiterführenden Schulen Sozialarbeit angeboten, die nach den oben genannten Kriterien gefördert wird:

 

·         BBS Landstuhl                                              1,0 Stelle

·         IGS Otterberg                                                           1,0 Stelle

·         IGS Enkenbach-Alsenborn                           1,0 Stelle

·         Realschule plus Ramstein-Miesenbach       1,0 Stelle

·         IGS Landstuhl                                                          0,75 Stelle

·         Realschule plus Weilerbach                          0,5 Stelle

·         Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau     0,5 Stelle

 

Ab dem kommenden Jahr wurden durch das Bildungsministerium für eine weitere 1,0 Stelle Fördermittel bewilligt. An den beiden Realschulen plus in Weilerbach und Bruchmühlbach-Miesau werden ab 01.01.2018 die jeweils halben Stellen auf eine ganze Stelle aufgestockt.

 

An sieben Grundschulen wird ebenfalls Schulsozialarbeit angeboten. So ist in den Schulen

 

·         Bruchmühlbach/Martinshöhe

·         Miesau

·         Landstuhl-Atzel

·         Landstuhl Auschule

·         Enkenbach

·         Mehlingen

·         Ramstein

 

jeweils eine halbe Stelle Schulsozialarbeit installiert. Anstellungsträgerin ist die Kreisverwaltung, die sich mit den jeweiligen Schulträgerinnen (Verbandsgemeinden) die Kosten teilt.

 

Neue Fördermöglichkeiten

Seit dem Jahr 2015 überweist das Land den Kommunen jährlich nach § 109b des Schulgesetzes Mittel in Höhe von insgesamt rund 10 Mio. €.  Die Mittel sollen  zur Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Maßnahmen im Schulbereich verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für Integrationshilfe, Schulsozialarbeit, für soziale Gruppenarbeit oder der räumlichen und sächlichen Ausstattung eingesetzt werden.

 

Neben Landkreisen erhalten auch die Verbandsgemeinden, die Schwerpunktschulen in ihrer Trägerschaft haben, entsprechende Mittel. In der Stellungnahme auf eine Anfrage im Landtag zum Thema „Schulsozialarbeit an Grundschulen“ wurde von Seiten der Ministerin ausdrücklich auf den Einsatz der Mittel nach § 109b SchulG zum Zwecke der Finanzierung von Schulsozialarbeit im Ermessen der Kommune hingewiesen.

 

 

Die Kreisverwaltung Kaiserlautern hat im laufenden Jahr rund 156.000.- € für inklusiv-sozialintegrative Maßnahmen erhalten.

 

Bereits beschlossene neue Maßnahmen

In seiner Sitzung am 23.10.2018 hat der Kreistag  beschlossen aus diesen Mitteln an den beiden kreiseigenen Förderschulen in Landstuhl und Enkenbach jeweils eine halbe Stelle zu finanzieren. Der Maßnahmenbeginn wird im Januar 2018 sein.

 

Weitere Planung

Einen weiteren Bedarf an Schulsozialarbeit sieht die Verwaltung an der IGS Landstuhl. Dort sollte die 0,75 Stelle auf 1,0 aufgestockt werden.

Für die beiden Gymnasien in Landstuhl und Ramstein-Miesenbach sieht die Schulträgerin (Kreisverwaltung) einen Bedarf für jeweils eine halbe Stelle Schulsozialarbeit.

Finanziert werden könnten diese Maßnahmen zu 100 % aus den oben genannten Mitteln.

 

Für die Grundschule in Weilerbach, die gleichzeitig Ganztagsschule  und Schwerpunktschule ist, sollte auf Wunsch der Schulträgerin (Verbandsgemeinde) eine 1,0 Stelle eingerichtet werden. Die Fachkraft könnte in Einzelfällen die anderen Grundschulen in der Verbandsgemeinde mit versorgen. Der Bedarf für die Maßnahme wird seitens des Jugendamtes ebenfalls gesehen.

 

In diesem Fall sollte eine Finanzierung adäquat der bisher praktizierten Finanzierung mit den  anderen Grundschulen im Landkreis geregelt werden.

Anstellungsträgerin ist die Kreisverwaltung, die sich die Kosten mit der Verbandsgemeinde teilt. Die Kosten für die Kreisverwaltung sind aus den zusätzlichen Mitteln nach § 109b SchulG gedeckt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kaiserslautern stimmt der weiteren Planung zum Ausbau der Schulsozialarbeit zu.