Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO)
Vorlage
0999/2018
Aktenzeichen
1.3/lt/11612-Spenden
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Kreissparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.

 

Im Haushaltsplan 2018 sind folgende Positionen vorgesehen:

 

 

Teilhaushalt

Produkt

Konto

Betrag

1

2810 / Kulturförderung

462920

20.000 €

10

2630 / Kreismusikschule

462920

160.000 €

10

2710 / Kreisvolkshochschule

462920

20.000 €

11

3310 / Schuldnerberatung

462921

110.000 €

 

 

SUMME

310.000 €

 

 

Weiterhin liegt noch ein Spendenangebot der Fa. Corning GmbH, Carl-Billand-Str. 1, 67661 Kaiserslautern, in Höhe von 250 € vor. Diese Spende ist zweckbestimmt für die Unterstützung der Jugendhilfe des Landkreises Kaiserslautern.

 

Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 310.000 € und das vorliegende sonstige Spendenangebot in Höhe von 250 € werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Vorlage des Haushaltsplanes 2018 angezeigt.

 

Über die Annahme der Spendengelder entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 11 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Spenden-/Sponsoringangebote in Höhe von insgesamt 310.250 € gem. § 58 Abs. 3 LKO anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.