Betreff
Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis Kaiserslautern - Schulprogramm
Vorlage
1004/2018
Aktenzeichen
1/as-mm/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Kreistagssitzung vom 25.04.2016 beschlossen, können die Haushalte im Landkreis Kaiserslautern innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden. Dieses Programm wurde um die Anbindung unterversorgter Schulen mit Glasfaser (FTTB) erweitert. 

 

Auch hier gilt eine Bandbreite ≥ 30 MBit/s für die Anbindung. Diese muss pro Klasse und zusätzlich einfach für die Verwaltung sichergestellt werden. Die Bundes- und Landesförderungen bestehen analog zum Projekt  "Flächendeckende Versorgung der Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen". Der Zusammenschluss zum so genannten "Kreis-Cluster" ist bereits erfolgt. Zur aufgabengerechten Anpassung der Finanzierung ist die Finanzierungsvereinbarung gemäß dem Kreistagsbeschluss vom 20.02.2017 mit den Verbandsgemeinden entsprechend zu ergänzen.

 

Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus (Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Die zusätzliche Wirtschaftlichkeitslücke für die gigabitfähige Erschließung der 41 förderfähigen Schulen im Landkreis, wurde von der Fa. MICUS auf der Basis einer MGA-Grobnetzplanung berechnet und beläuft sich auf 1.972.887,48 €.

 

Finanzierungsvereinbarungen:

1.       Die nicht durch Förderung abgedeckten Kosten sollen in voller Höhe vom jeweiligen Schulträger getragen werden (siehe Anlagen 1 und 2).

2.       Die von den Kommunen zu zahlenden, nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind nach dem Verursacherprinzip zu ermitteln. Das beauftragte Unternehmen hat die Berechnung für jede Schule separat zu erstellen und dem Landkreis mitzuteilen. Die privaten Schulträger haben bereits im Vorfeld einer Kostenbeteiligung zugestimmt.


 

3.       Die vorgenannten Finanzierungsvereinbarungen gelten ausschließlich für den Fall, dass sowohl vom Bund als auch vom Land eine Förderzusage erteilt wird. Sollte eine der beiden Förderebenen ausfallen, wird unter allen Beteiligten eine neue und einvernehmliche Vereinbarung ausgehandelt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt im Einzelnen:

1.       Den im Sachverhalt dargestellten Finanzierungsvereinbarungen (Ziff. 1-3),

 

2.       der öffentlich-rechtlichen Zusatzvereinbarung zum Vertrag über das Projekt Breitbandausbau im Landkreis Kaiserslautern (Anlage 1) und

 

3.       dem öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 2) mit den sonstigen Schulträgern

 

...wird jeweils zugestimmt.