Sachverhalt:
Wie bereits in der Kreistagssitzung vom 25.04.2016 beschlossen, können
die Haushalte im Landkreis Kaiserslautern innerhalb der nächsten drei Jahre
flächendeckend mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden.
Dieses Programm wurde um die Anbindung unterversorgter Schulen mit Glasfaser
(FTTB) erweitert.
Auch hier gilt eine Bandbreite ≥ 30 MBit/s für die Anbindung.
Diese muss pro Klasse und zusätzlich einfach für die Verwaltung sichergestellt
werden. Die Bundes- und Landesförderungen bestehen analog zum Projekt "Flächendeckende Versorgung der
Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen". Der
Zusammenschluss zum so genannten "Kreis-Cluster" ist bereits erfolgt.
Zur aufgabengerechten Anpassung der Finanzierung ist die
Finanzierungsvereinbarung gemäß dem Kreistagsbeschluss vom 20.02.2017 mit den
Verbandsgemeinden entsprechend zu ergänzen.
Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus
(Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Die zusätzliche
Wirtschaftlichkeitslücke für die gigabitfähige Erschließung der 41
förderfähigen Schulen im Landkreis, wurde von der Fa. MICUS auf der Basis einer
MGA-Grobnetzplanung berechnet und beläuft sich auf 1.972.887,48 €.
Finanzierungsvereinbarungen:
1.
Die
nicht durch Förderung abgedeckten Kosten sollen in voller Höhe vom jeweiligen
Schulträger getragen werden (siehe
Anlagen 1 und 2).
2.
Die
von den Kommunen zu zahlenden, nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind nach
dem Verursacherprinzip zu ermitteln. Das beauftragte Unternehmen hat die
Berechnung für jede Schule separat zu erstellen und dem Landkreis mitzuteilen.
Die privaten Schulträger haben bereits im Vorfeld einer Kostenbeteiligung
zugestimmt.
3.
Die
vorgenannten Finanzierungsvereinbarungen gelten ausschließlich für den Fall,
dass sowohl vom Bund als auch vom Land eine Förderzusage erteilt wird. Sollte
eine der beiden Förderebenen ausfallen, wird unter allen Beteiligten eine neue
und einvernehmliche Vereinbarung ausgehandelt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt im Einzelnen:
1.
Den im
Sachverhalt dargestellten Finanzierungsvereinbarungen
(Ziff. 1-3),
2.
der
öffentlich-rechtlichen Zusatzvereinbarung zum Vertrag über das Projekt
Breitbandausbau im Landkreis Kaiserslautern (Anlage 1) und
3.
dem
öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage
2) mit den sonstigen Schulträgern
...wird jeweils zugestimmt.