Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze für das Jahr 2017 wurden, aufgrund der in den Vorjahren im TH 12 erzielten Minderaufwendungen, auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Man ging bei der Planung von einem „Best-Case-Szenario“ aus, welches aus folgenden Gründen nicht eingetreten ist:
1. Die Jugendhilfemaßnahmen für die im Laufe des Jahres volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge (UmA´s) konnten wegen des über die Volljährigkeit hinaus bestehenden Jugendhilfebedarfs nicht – wie ursprünglich geplant - eingestellt werden.
2. Bei Flüchtlingsfamilien wurden vermehrt erzieherische Bedarfe festgestellt und entsprechende Jugendhilfemaßnahmen eingeleitet, bis hin zu kostenintensiven vollstationären Unterbringungen.
3.
Zur Vermeidung von vollstationären Maßnahmen
wurden verstärkt ambulante erzieherische Hilfen eingeleitet (+30 % im Vergleich
zum Vorjahr)
4.
Die
Fallzahlen bei den stationären Maßnahmen sind ebenfalls stark angestiegen.
Die Mehraufwendungen im Bereich UmA´s werden
sich auf 1.099.000 € belaufen, die durch Mehrerträge in gleicher Höhe gedeckt
werden können. Hinzu kommen Mehraufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung in
Höhe von 806.000 €.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt
überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 im Budget 1204 – Förderung
der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Inobhutnahmen und
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Menschen in Höhe von 806.000 € zu.