Sachverhalt:
Nach §
72 des Kommunalwahlgesetzes tragen die Landkreise die Kosten der Wahlen ihrer
Organe. Den Verbandsgemeinden sind die Kosten dieser Wahlen pauschaliert zu
erstatten.
Der
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Kaiserslautern, hat mit
Schreiben vom 05.01.2018 mitgeteilt, dass in Abstimmung mit den
Verbandsgemeinden,
ein
Betrag von 1,00 € je Wahlberechtigtem als Kostenersatz akzeptiert wird. Somit
ergibt sich bei 83.884 Wahlberechtigten ein Erstattungsbetrag von 83.884,00 €.
Im
Haushalt 2017 ist im Teilhaushalt 14, Budget 1401 Wahlen (BT und LR) ein Ansatz
von 72.000,00 € vorgesehen. Dieser Betrag wurde auf Grund von Erfahrungswerten
aus früheren Wahlen eingeplant. Da hiervon noch ca. 44.000,00 € zur Verfügung
stehen, sind überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen von 40.000,00 €
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt bei
Budget 1401 überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 40.000,00
€.