Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Haushalt 2017/2018; hier: TH14
Vorlage
1012/2018
Aktenzeichen
2/RM/1210
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 72 des Kommunalwahlgesetzes tragen die Landkreise die Kosten der Wahlen ihrer Organe. Den Verbandsgemeinden sind die Kosten dieser Wahlen pauschaliert zu erstatten.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Kaiserslautern, hat mit Schreiben vom 05.01.2018 mitgeteilt, dass in Abstimmung mit den Verbandsgemeinden,

ein Betrag von 1,00 € je Wahlberechtigtem als Kostenersatz akzeptiert wird. Somit ergibt sich bei 83.884 Wahlberechtigten ein Erstattungsbetrag von 83.884,00 €.

 

Im Haushalt 2017 ist im Teilhaushalt 14, Budget 1401 Wahlen (BT und LR) ein Ansatz von 72.000,00 € vorgesehen. Dieser Betrag wurde auf Grund von Erfahrungswerten aus früheren Wahlen eingeplant. Da hiervon noch ca. 44.000,00 € zur Verfügung stehen, sind überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen von 40.000,00 € erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt bei Budget 1401 überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 40.000,00 €.