Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern hat bereits in den Vorjahren die
Finanzdaten der Orts- und Verbandsgemeinden jedes Jahr neu ermittelt, im
Haushaltsplan dargestellt und auch bei der Festsetzung der Höhe des
Kreisumlagesatzes berücksichtigt.
Für die Kreisumlagefestsetzung 2018 wurde mit Schreiben vom 18.10.2017
den Orts- und Verbandsgemeinden die Gelegenheit gegeben, sich zu deren
Finanzsituation und in dem Zusammenhang auch zu der Höhe des Kreisumlagesatzes
zu äußern. Mit E-Mail vom 14.11.2017 haben die Finanzabteilungen der
Verbandsgemeinden die aktualisierten Übersichten über die Finanzdaten der Orts-
und Verbandsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern erhalten.
Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden Landstuhl und
Bruchmühlbach-Miesau haben von ihrer Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch
gemacht. Diese beiden Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren „Malbergweich“
zielt darauf ab, dass der Landkreis die Finanzsituation der kreisangehörigen
Kommunen bei der Umlagefestsetzung zu ermitteln und bei der Entscheidung zu
berücksichtigen hat. Dies wird bei uns in der o. g. Weise schon seit Jahren
praktiziert.
Das Thüringer OVG geht in seinem Urteil vom 07.10.2016 noch weiter, hier
läuft es sogar auf ein Anhörungsgebot im Vorfeld der Umlagefestsetzung hinaus.
Diesem Urteil steht allerdings das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg entgehen,
welches sich ausdrücklich von dem Urteil des Thüringer OVG und den darin
formulierten erhöhten Anforderungen an die Anhörung der kreisangehörigen
Gemeinden im Zuge der Kreisumlageerhebung sowie an den Abwägungsprozess zur
Höhe der Kreisumlage distanziert.
Dennoch ist es dem Landkreis wichtig, dass er seine von der
Rechtsprechung mehrfach zitierten „Ermittlungspflichten“ hinsichtlich der
Finanzsituation der kreisangehörigen, umlagepflichtigen Kommunen in
ausreichender Form nachkommt. Die Festsetzung erfolgt daher unter
Berücksichtigung der im Haushaltsplanentwurf 2018 dargestellten Finanzdaten der
Orts- und Verbandsgemeinden sowie der vorliegenden Stellungsnahmen.
Nach den aktuellsten Finanzdaten weisen für die Haushaltsplanung 2017
von insgesamt 57 Orts- und Verbandsgemeinden 43 eine negative Freie
Finanzspitze aus. Die Freie Finanzspitze aller Orts- und Verbandsgemeinden
beträgt ca. -9,9 Mio. €.
49 der 57 Orts- und Verbandsgemeinden planen 2017 mit einem
Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt. Das ordentliche Ergebnis aller
Ergebnishaushalte beträgt ca. -14,15 Mio. €.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt einen Kreisumlagesatz 2018 gem. § 25 Abs. 2 LFAG in Höhe von 42,25
von Hundert.