Sachverhalt:
Die Umsetzung des
Förderprogramms KI 3.0, Kapitel 2 im Landkreis Kaiserslautern wurde im Rahmen
einer Dienstbesprechung am 08.11.2017 mit der Bürgermeisterin und den
Bürgermeistern der vom Land als finanzschwach anerkannten kommunalen
Schulträger und somit antragsberechtigten Verbandsgemeinden erörtert. Hierbei
hatte man sich einmütig darauf verständigt, dass der Landkreis Kaiserslautern
und außer der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach alle Verbandsgemeinden am KI
3.0, Kapitel 2, partizipieren sollten.
Die
Budgetaufteilung erfolgte nach den in der Dienstbesprechung am 08.11.2017
festgelegten Kriterien. Als Verteilungsschlüssel diente die Schülerzahl, wobei
diese nach Maßgabe der Höhe der Kassenkredite je Einwohner gewichtet wurde.
Die Schülerzahlen
der Integrierten Gesamtschulen wurden in Anlehnung an die Kostenträgerschaft zu
75% dem Landkreis Kaiserslautern und zu 25% der jeweiligen Verbandsgemeinde
zugerechnet.
Dem Kreistag wurde
für die Beschlussfassung am 20.11.2017 eine Tabelle mit den Budgets der oben
angeführten kommunalen Schulträger zugesandt.
Nachdem vor dem
Kreistagstermin ein privater Schulträger angefragt hatte, ob eine Teilnahme an
dem KI 3.0-Programm, Kapitel 2, möglich wäre, wurden den Kreistagsmitgliedern
am 16.11.2017 insgesamt 3 Anlagen zugesandt und für die Verteilung des
Regionalbudgets von 5,953 Mio. € entsprechend 3 Vorschläge unterbreitet.
Der Kreistag hat am
20.11.2017 entschieden, die privaten Schulträger in die Verteilung des
Regionalbudgets aufzunehmen und hat die Budgetverteilung entsprechend der damals
vorgelegten Anlage 3 (ist dieser Vorlage nochmals beigefügt) beschlossen.
Weiterhin hat der
Kreistag den Kreisausschuss als zuständiges Gremium für die Beschlussfassung
über die Maßnahmenliste und den weiteren Vollzug des KI 3.0, Kapitel 2 bestimmt.
Mit Schreiben vom
21.11.2017 wurden die antragsberechtigten Verbandsgemeinden und privaten
Schulträger über den weiteren „Fahrplan“ zur Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 2
informiert.
Danach waren dem
Landkreis Kaiserslautern bis zum 20.02.2018 die Förderprojekte zu melden.
Der Landkreis
Kaiserslautern hat die gemeldeten Projekte zusammengefasst und die in der
Anlage beigefügten Maßnahmenlisten erstellt.
Auf Grund folgenden
Sachverhaltes werden dem Kreisausschuss zwei Maßnahmenlisten zur Entscheidung
vorgelegt:
Mit Schreiben vom
26.01.2018 stellte der Schulzweckverband Integrierte Gesamtschule
Enkenbach-Alsenborn den Antrag, dass dem Schulzweckverband Mittel gemäß der
mitgeteilten Budgetverteilung zugestanden werden.
Der Landkreis Kaiserslautern erwiderte daraufhin dem Verbandsvorsteher
des Schulzweckverbandes Enkenbach-Alsenborn mit Schreiben vom 09.02.2018, dass
die vom Kreistag beschlossene Budgetverteilung die Schulzweckverbände nicht
explizit als antragsberechtigte kommunale Schulträger vorsieht. Die
Schulzweckverbände wurden insoweit berücksichtigt, dass die Schülerzahlen bei
der Berechnung des Verteilungsschlüssels den Mitgliedern (Landkreis und den
jeweiligen Verbandsgemeinden) anteilmäßig zugeschlagen wurden.
Nun
war in Erwägung zu ziehen, ob die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn und der
Landkreis Kaiserslautern ein Teil ihres Budgets für den Schulzweckverband
abtreten sollte und dieser könnte mit diesen Mitteln ein oder mehrere Vorhaben
für die Projektliste anmelden.
Dem Verbandsvorsteher, der auch gleichzeitig
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn ist, wurde mit oben
bereits erwähnten Schreiben vom 09.02.2018 dann mitgeteilt, dass der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt,
das ihm nach der Budgetverteilung zustehende Förderbudget vollständig für die
dringliche umfangreiche Brandschutz- und Substanzsanierung des Gymnasiums
Landstuhl einzusetzen. Die entsprechende Veranschlagung sei im Haushalt 2018
vorgenommen worden.
Dennoch
hat die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn eine Projektliste vorgelegt, die
auch ein Projekt mit einem Förderbudget von insgesamt 633.386 € (dies
entspricht einem Investitionsvolumen von ca. 704.000 €) für den
Schulzweckverband IGS Enkenbach-Alsenborn vorsieht.
Da der Landkreis Kaiserslautern bei den Schulzweckverbänden jeweils eine
75%ige Kostenträgerschaft hat, läge der anteilige Budgetansatz des Landkreises
an dieser Maßnahme nach der Berechnung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
bei etwa 434.483 € (~ 483.000 € Investitionskosten).
Dieses Volumen würde dem Landkreis Kaiserslautern bei der eigens
vorgesehenen Maßnahme beim Gymnasium Landstuhl fehlen.
Im
Rahmen der Haushaltsberatungen in der Kreistagssitzung am 19.02.2018 hat die
SPD-Fraktion die Angelegenheit angesprochen und um Prüfung gebeten, welche der
beiden Varianten die für den Kreis wirtschaftlichere sein könnte.
Das
Ergebnis dieser Überprüfung wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Da
zwischen den beiden Zweckverbandsmitgliedern bislang noch keine abschließende
Verständigung erfolgt ist, wurden zwei alternative Projektlisten erstellt, über
die der Kreisausschuss als zuständiges Gremium nunmehr zu befinden hat.
Liste 1 berücksichtigt das Projekt bei der IGS Enkenbach-Alsenborn in
Höhe eines Fördervolumens von 633.386 €, die Liste 2 belässt es bei der bisher
geplanten ausschließlichen Kontingentverwendung für das Sickingen Gymnasium
Landstuhl.
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Kreisausschuss beschließt die Projektliste des Landkreises Kaiserslautern
entsprechend
o Alternative 1 – d.h. unter Einschluss des Projekts der IGS Enkenbach-Alsenborn.
o Alternative 2 – d.h. unter ausschließlicher Verwendung des Kreiskontingents für das
Sickingen Gymnasium Landstuhl.
b)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Projektliste bis zum 31.03.2018
dem Finanzministerium zuzuleiten.