Betreff
Kommunales Investitionsprogramm 3.0 -Rheinland-Pfalz (KI 3.0), Kapitel 2 Maßnahmenliste
Vorlage
1018/2018
Aktenzeichen
1.3/tl/11611
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Umsetzung des Förderprogramms KI 3.0, Kapitel 2 im Landkreis Kaiserslautern wurde im Rahmen einer Dienstbesprechung am 08.11.2017 mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der vom Land als finanzschwach anerkannten kommunalen Schulträger und somit antragsberechtigten Verbandsgemeinden erörtert. Hierbei hatte man sich einmütig darauf verständigt, dass der Landkreis Kaiserslautern und außer der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach alle Verbandsgemeinden am KI 3.0, Kapitel 2, partizipieren sollten.

 

Die Budgetaufteilung erfolgte nach den in der Dienstbesprechung am 08.11.2017 festgelegten Kriterien. Als Verteilungsschlüssel diente die Schülerzahl, wobei diese nach Maßgabe der Höhe der Kassenkredite je Einwohner gewichtet wurde.

Die Schülerzahlen der Integrierten Gesamtschulen wurden in Anlehnung an die Kostenträgerschaft zu 75% dem Landkreis Kaiserslautern und zu 25% der jeweiligen Verbandsgemeinde zugerechnet.

 

Dem Kreistag wurde für die Beschlussfassung am 20.11.2017 eine Tabelle mit den Budgets der oben angeführten kommunalen Schulträger zugesandt.

Nachdem vor dem Kreistagstermin ein privater Schulträger angefragt hatte, ob eine Teilnahme an dem KI 3.0-Programm, Kapitel 2, möglich wäre, wurden den Kreistagsmitgliedern am 16.11.2017 insgesamt 3 Anlagen zugesandt und für die Verteilung des Regionalbudgets von 5,953 Mio. € entsprechend 3 Vorschläge unterbreitet.

Der Kreistag hat am 20.11.2017 entschieden, die privaten Schulträger in die Verteilung des Regionalbudgets aufzunehmen und hat die Budgetverteilung entsprechend der damals vorgelegten Anlage 3 (ist dieser Vorlage nochmals beigefügt) beschlossen.

 

Weiterhin hat der Kreistag den Kreisausschuss als zuständiges Gremium für die Beschlussfassung über die Maßnahmenliste und den weiteren Vollzug des KI 3.0, Kapitel 2 bestimmt.

 

Mit Schreiben vom 21.11.2017 wurden die antragsberechtigten Verbandsgemeinden und privaten Schulträger über den weiteren „Fahrplan“ zur Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 2 informiert.

 

Danach waren dem Landkreis Kaiserslautern bis zum 20.02.2018 die Förderprojekte zu melden.

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat die gemeldeten Projekte zusammengefasst und die in der Anlage beigefügten Maßnahmenlisten erstellt.

 

Auf Grund folgenden Sachverhaltes werden dem Kreisausschuss zwei Maßnahmenlisten zur Entscheidung vorgelegt:

Mit Schreiben vom 26.01.2018 stellte der Schulzweckverband Integrierte Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn den Antrag, dass dem Schulzweckverband Mittel gemäß der mitgeteilten Budgetverteilung zugestanden werden.

 

Der Landkreis Kaiserslautern erwiderte daraufhin dem Verbandsvorsteher des Schulzweckver­bandes Enkenbach-Alsenborn mit Schreiben vom 09.02.2018, dass die vom Kreistag beschlos­sene Budgetverteilung die Schulzweckverbände nicht explizit als antragsberechtigte kommunale Schulträger vorsieht. Die Schulzweckverbände wurden insoweit berücksichtigt, dass die Schülerzahlen bei der Berechnung des Verteilungsschlüssels den Mitgliedern (Landkreis und den jeweiligen Verbandsgemeinden) anteilmäßig zugeschlagen wurden.

Nun war in Erwägung zu ziehen, ob die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn und der Landkreis Kaiserslautern ein Teil ihres Budgets für den Schulzweckverband abtreten sollte und dieser könnte mit diesen Mitteln ein oder mehrere Vorhaben für die Projektliste anmelden.

Dem Verbandsvorsteher, der auch gleichzeitig Bürgermeister der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn ist, wurde mit oben bereits erwähnten Schreiben vom 09.02.2018 dann mitgeteilt, dass der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt, das ihm nach der Budgetverteilung zu­stehende Förderbudget vollständig für die dringliche umfangreiche Brandschutz- und Substanzsanierung des Gymnasiums Landstuhl einzusetzen. Die entsprechende Veranschla­gung sei im Haushalt 2018 vorgenommen worden.

Dennoch hat die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn eine Projektliste vorgelegt, die auch ein Projekt mit einem Förderbudget von insgesamt 633.386 € (dies entspricht einem Investitionsvolumen von ca. 704.000 €) für den Schulzweckverband IGS Enkenbach-Alsenborn vorsieht.

Da der Landkreis Kaiserslautern bei den Schulzweckverbänden jeweils eine 75%ige Kostenträgerschaft hat, läge der anteilige Budgetansatz des Landkreises an dieser Maßnahme nach der Berechnung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bei etwa 434.483 € (~ 483.000 € Investitionskosten).

Dieses Volumen würde dem Landkreis Kaiserslautern bei der eigens vorgesehenen Maßnahme beim Gymnasium Landstuhl fehlen.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Kreistagssitzung am 19.02.2018 hat die SPD-Fraktion die Angelegenheit angesprochen und um Prüfung gebeten, welche der beiden Varianten die für den Kreis wirtschaftlichere sein könnte.

Das Ergebnis dieser Überprüfung wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.

Da zwischen den beiden Zweckverbandsmitgliedern bislang noch keine abschließende Verständigung erfolgt ist, wurden zwei alternative Projektlisten erstellt, über die der Kreisausschuss als zuständiges Gremium nunmehr zu befinden hat.

 

Liste 1 berücksichtigt das Projekt bei der IGS Enkenbach-Alsenborn in Höhe eines Fördervo­lumens von 633.386 €, die Liste 2 belässt es bei der bisher geplanten ausschließlichen Kontingentverwendung für das Sickingen Gymnasium Landstuhl.


 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Kreisausschuss beschließt die Projektliste des Landkreises Kaiserslautern entsprechend

 

o Alternative 1 – d.h. unter Einschluss des Projekts der IGS Enkenbach-Alsenborn.

 

o Alternative 2 – d.h. unter ausschließlicher Verwendung des Kreiskontingents für das

 Sickingen Gymnasium Landstuhl.

b)      Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Projektliste bis zum 31.03.2018 dem Finanzministerium zuzuleiten.