Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO)
Vorlage
1019/2018
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Dem Landkreis
Kaiserslautern wurde folgende Zuwendung im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
Kreissparkasse (KSK) Kaiserslautern, Am Altenhof
12/14, 67655 Kaiserslautern |
Sponsoring der
Betreuungsbehörde des Landkreises Kaiserslautern (Mitfinanzierung eines
Flyers / Gegenleistung KSK-Werbung im Flyer) |
300,00 € |
Das
Zuwendungsangebot wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier
angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, das im Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot in Höhe von 300,00
€ anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend
gemacht.