Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO)
Vorlage
1019/2018
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurde folgende Zuwendung im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Kreissparkasse (KSK)

Kaiserslautern, Am Altenhof 12/14, 67655 Kaiserslautern

Sponsoring der Betreuungsbehörde des Landkreises Kaiserslautern (Mitfinanzierung eines Flyers / Gegenleistung KSK-Werbung im Flyer)

300,00 €

 

Das Zuwendungsangebot wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier angezeigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, das im Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot in Höhe von 300,00 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.