Sachverhalt:
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat
bereits vor mehr als einem Jahr eine Novellierung des Nahverkehrsgesetzes (NVG)
angestoßen. In einem ersten Gespräch mit Vertretern des Ministeriums hatte der Landkreistag
seinerzeit deutlich gemacht, dass an einer Aufgabenträgerschaft der Kreise und
kreisfreien Städte mit Blick auf ÖPNV und SPNV festgehalten werden müsse. Zudem
forderte der Landkreistag eine Aufstufung der Aufgabe ÖPNV/SPNV in eine
Pflichtaufgabe sowie mit Blick auf den Wegfall der Entflechtungsmittel zum
01.01.2020 eine weiter auskömmliche Finanzierung von ÖPNV und SPNV
sicherzustellen.
Im Januar 2019 haben sich nunmehr die Zweckverbände
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Rheinland-Pfalz Nord und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Rheinland-Pfalz Süd in einem gemeinsamen
Schreiben an Staatsminister Dr. Volker Wissing gewandt. Dem Schreiben war
insbesondere zu entnehmen, dass im Verkehrsministerium ein Arbeitsentwurf zur
Neufassung des NVG vorliegen soll, der beabsichtigt, die beiden Zweckverbände
zusammen zu fassen. Zudem sei zu befürchten, dass der dann entstehende Verband
faktisch vom Land dominiert werde.
Dies wurde von den beiden Zweckverbänden kritisiert. Zudem wurden zehn
Eckpunkte vorgelegt, an denen sich eine Novellierung des NVG orientieren
könnte. Das Schreiben der beiden Zweckverbände sowie die Eckpunkte sind dieser
Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Auch der Landkreistag hat sich nach den Beratungen in seinem
Wirtschafts-, Verkehrs- und Landwirtschaftsausschuss in der Sitzung am
22.01.2019 gegenüber dem Verkehrsministerium positioniert. Mit dem dieser
Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügtem Schreiben wurde eine Auflösung
der beiden Zweckverbände ebenfalls abgelehnt. Hingewiesen wurde darauf, dass
über die Zweckverbände die notwendigen effizienten Strukturen im Bereich des
SPNV, der das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) darstelle,
vorhanden seien.
Die beiden SPNV-Zweckverbände haben am 12.03.2019 ein Gespräch im
Verkehrsministerium mit Staatssekretär Becht zur Novellierung des NVG geführt.
Über dieses Gespräch wurde in der Allgemeinen Landrätekonferenz vom 27.03.2019
von den Verbandsvorstehern der SPNV Zweckverbände Nord und Süd, Landrat Michael
Lieber sowie Landrat Dr. Fritz Brechtel, gemeinsam mit den Geschäftsführern der
Zweckverbände, Michael Heilmann und Thorsten Müller, berichtet.
Demnach habe das Verkehrsministerium aus seinen Gesprächen im Vorfeld
des Gesetzgebungsprozesses vier Herausforderungen an ein überarbeitetes NVG
abgeleitet: Mobilität der Zukunft, Finanzen, Organisation, Aufstufung von ÖPNV
und SPNV zu einer Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Es sei
beabsichtigt, Mitte des Jahres einen Referentenentwurf zur Novellierung des NVG
vorzulegen. Das neue NVG solle aber bereits zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Nicht geäußert habe sich das Ministerium zu Fragen nach der künftigen
Organisation der Aufgabenwahrnehmung. Damit stehe weiter im Raum, dass zwar die
Landkreise und kreisfreien Städte weiter Aufgabenträger bleiben, die
SPNV-Zweckverbände allerdings zusammengefasst und (mit wenigen Ausnahmen) um
die Verkehrsverbünde erweitert würden. Dazu solle die Verbandsversammlung
offenkundig so ausgestaltet werden, dass das Land faktisch dominiere.
Die Allgemeine Landrätekonferenz hat deshalb in seiner letzten Sitzung
vom 27.03.2019 mit Blick auf die bevorstehende Novellierung des
Nahverkehrsgesetzes (NVG) einheitlich beschlossen, dass die 24 Kreise jeweils
individuell auf das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) einwirken, von der offenbar beabsichtigten
Zusammenfassung der beiden SPNV-Zweckverbände Nord und Süd Abstand zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag unterstützt die Forderungen und das Eckpunktepapier der
beiden SPNV-Zweckverbände Nord und Süd für eine künftige Gestaltung bzw.
Optimierung des ÖPNV in Rheinland-Pfalz.