Betreff
Novellierung des Nahverkehrsgesetzes (NVG) Rheinland-Pfalz; Grundsatzbeschluss
Vorlage
1316/2019
Aktenzeichen
3.1/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat bereits vor mehr als einem Jahr eine Novellierung des Nahverkehrsgesetzes (NVG) angestoßen. In einem ersten Gespräch mit Vertretern des Ministeriums hatte der Landkreistag seinerzeit deutlich gemacht, dass an einer Aufgabenträgerschaft der Kreise und kreisfreien Städte mit Blick auf ÖPNV und SPNV festgehalten werden müsse. Zudem forderte der Landkreistag eine Aufstufung der Aufgabe ÖPNV/SPNV in eine Pflichtaufgabe sowie mit Blick auf den Wegfall der Entflechtungsmittel zum 01.01.2020 eine weiter auskömmliche Finanzierung von ÖPNV und SPNV sicherzustellen.

 

Im Januar 2019 haben sich nunmehr die Zweckverbände Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Rheinland-Pfalz Nord und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Rheinland-Pfalz Süd in einem gemeinsamen Schreiben an Staatsminister Dr. Volker Wissing gewandt. Dem Schreiben war insbesondere zu entnehmen, dass im Verkehrsministerium ein Arbeitsentwurf zur Neufassung des NVG vorliegen soll, der beabsichtigt, die beiden Zweckverbände zusammen zu fassen. Zudem sei zu befürchten, dass der dann entstehende Verband faktisch vom Land dominiert werde.

 

Dies wurde von den beiden Zweckverbänden kritisiert. Zudem wurden zehn Eckpunkte vorgelegt, an denen sich eine Novellierung des NVG orientieren könnte. Das Schreiben der beiden Zweckverbände sowie die Eckpunkte sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Auch der Landkreistag hat sich nach den Beratungen in seinem Wirtschafts-, Verkehrs- und Landwirtschaftsausschuss in der Sitzung am 22.01.2019 gegenüber dem Verkehrsministerium positioniert. Mit dem dieser Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügtem Schreiben wurde eine Auflösung der beiden Zweckverbände ebenfalls abgelehnt. Hingewiesen wurde darauf, dass über die Zweckverbände die notwendigen effizienten Strukturen im Bereich des SPNV, der das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) darstelle, vorhanden seien.

 

Die beiden SPNV-Zweckverbände haben am 12.03.2019 ein Gespräch im Verkehrsministerium mit Staatssekretär Becht zur Novellierung des NVG geführt. Über dieses Gespräch wurde in der Allgemeinen Landrätekonferenz vom 27.03.2019 von den Verbandsvorstehern der SPNV Zweckverbände Nord und Süd, Landrat Michael Lieber sowie Landrat Dr. Fritz Brechtel, gemeinsam mit den Geschäftsführern der Zweckverbände, Michael Heilmann und Thorsten Müller, berichtet.

 

Demnach habe das Verkehrsministerium aus seinen Gesprächen im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses vier Herausforderungen an ein überarbeitetes NVG abgeleitet: Mobilität der Zukunft, Finanzen, Organisation, Aufstufung von ÖPNV und SPNV zu einer Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Es sei beabsichtigt, Mitte des Jahres einen Referentenentwurf zur Novellierung des NVG vorzulegen. Das neue NVG solle aber bereits zum 01.01.2020 in Kraft treten. Nicht geäußert habe sich das Ministerium zu Fragen nach der künftigen Organisation der Aufgabenwahrnehmung. Damit stehe weiter im Raum, dass zwar die Landkreise und kreisfreien Städte weiter Aufgabenträger bleiben, die SPNV-Zweckverbände allerdings zusammengefasst und (mit wenigen Ausnahmen) um die Verkehrsverbünde erweitert würden. Dazu solle die Verbandsversammlung offenkundig so ausgestaltet werden, dass das Land faktisch dominiere.

 

Die Allgemeine Landrätekonferenz hat deshalb in seiner letzten Sitzung vom 27.03.2019 mit Blick auf die bevorstehende Novellierung des Nahverkehrsgesetzes (NVG) einheitlich beschlossen, dass die 24 Kreise jeweils individuell auf das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) einwirken, von der offenbar beabsichtigten Zusammenfassung der beiden SPNV-Zweckverbände Nord und Süd Abstand zu nehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag unterstützt die Forderungen und das Eckpunktepapier der beiden SPNV-Zweckverbände Nord und Süd für eine künftige Gestaltung bzw. Optimierung des ÖPNV in Rheinland-Pfalz.