Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung
nimmt zu den verkehrspolitischen Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
wie folgt Stellung:
a) Schnelle Verbindung
Weilerbach-Kaiserslautern:
Ein Bedarf für eine solche Verbindung bzw. der Wunsch nach einer solchen
Verbindung wurde bisher von Seiten der Fahrgäste nicht an die Kreisverwaltung
herangetragen. Im Übrigen halten wir es mit Blick auf die Erfahrungen aus der
Vergangenheit für sehr unwahrscheinlich, dass eine Verbindung in der
gewünschten Art tatsächlich nachhaltig genutzt wird. Um die Stadtmitte von
Kaiserslautern zu erreichen, müssten die ÖPNV-Fahrgäste bei dieser Verbindung
zweimal umsteigen. Andere sogar ein drittes Mal, wenn man die Pkw-Nutzer
einbezieht, welche an einem etwaigen Mitfahrerplatz einsteigen würden. Das
Umsteigen wird gerade im ländlichen Raum – im Gegensatz zur Großstadt – als
empfindlicher Nachteil im ÖPNV angesehen. Im Übrigen wäre die zeitliche
Ersparnis dieser Verbindung nur äußerst gering.
Fraglich ist, ob im Falle der Umsetzung der Verbindung weitere Gemeinden
wie beispielsweise Mackenbach in besagte Linie aufzunehmen seien. Gleichwohl
wäre zu prüfen, ob ggf. Rodenbach als einwohnerstarke Gemeinde ebenfalls
anzubinden wäre, obwohl die Anfahrt nicht mit der vorgeschlagenen Route einherginge.
Um im Falle der vorgeschlagenen Verbindung den Anschluss an die
Lautertalbahn (diese fährt stündlich) herzustellen, wären an Werktagen (Mo-Fr)
täglich rund 15 Fahrten pro Richtung erforderlich. Im Falle eines Fahrtbeginns
in Mackenbach ergäbe sich eine Streckenlänge von rund 10 km. Bei 15 Fahrten je
Fahrtrichtung ergäbe sich bei rund 250 Fahrtagen im Jahr (ohne Wochenenden)
eine Gesamtkilometerleistung von rund 75.000 Euro. Die Kosten für diese
zusätzliche Verbindung belaufen sich schätzungsweise auf mindestens 187.500
Euro pro Jahr (Annahme Km-Preis von 2,50 Euro). Von daher bestehen erhebliche
Zweifel, ob die vorgeschlagene Linie mit Blick auf die zu erwartenden Kosten
und den aus unserer Sicht geringen Nutzen wirtschaftlich zu rechtfertigen ist.
Gleichwohl wird die Kreisverwaltung den vorliegenden Vorschlag in ihre
Überlegungen für die kommende Ausschreibung der Buslose mit einbeziehen. Im
Zuge der Planungsgespräche mit dem VRN sollen auch die Verbandsgemeinden
nochmals angehört werden. Die Planungen für die Ausschreibung des Loses
Kaiserslautern Nord-West müssen bis zur Veröffentlichung der Vorab-Information
im August 2023 abgeschlossen sein.
b) Park & Ride (P+R)
Mackenbacher Kreuzung:
Die Kreisverwaltung hat hinsichtlich der Frage, inwiefern ein P+R-Platz
im Zuge des Umbaus des Mackenbacher Kreisels
möglich ist, Kontakt mit dem LBM Kaiserslautern aufgenommen.
Dieser hat auf seine Stellungnahme an die Verbandsgemeindeverwaltung
Weilerbach vom Juni 2019 verwiesen. Darin wird dargelegt, dass sich ein
P+R-Platz, welcher an dem neuen Knotenpunkt östlich von Mackenbach läge,
negativ auf den Verkehrsfluss auswirke. Die geplante Lichtsignalanlage müsste
um eine zusätzliche Phase für die Zu-/Ausfahrt des Platzes erweitert werden,
wodurch sich die Umlaufzeiten der Anlage wesentlich verlängern.
Aus diesem Grund hat sich der LBM ausdrücklich gegen die Errichtung
eines P+R-Platzes an besagten Knotenpunkt ausgesprochen. Inwiefern ein
P+R-Platz an anderer Stelle (mit Anschluss an das ÖPNV-Netz) eingerichtet
werden könnte, müsste aus Sicht der Kreisverwaltung gesondert geprüft werden.
c) Verbesserung der Umsteigequalität zwischen Bahnhof und Busbahnhof
Ramstein
Aktuell sind der Kreisverwaltung keine wesentlichen Umstiegsprobleme am
ZOB Ramstein bekannt. Nachfolgend ein Überblick über die Zeiten der Übergänge:
Umsteigezeiten ZOB Ramstein (in Minuten): |
||||||
|
RB 67 |
141* |
142 |
160 |
153 |
147 |
RB 67 auf |
|
3 |
3 |
6 |
4 |
6 |
141* auf |
4 |
|
4 |
7 |
5 |
7 |
142 auf |
7 |
7 |
|
13 |
11 |
13 |
160 auf |
7 |
7 |
10 |
|
11 |
13 |
153 auf |
8 |
7 |
11 |
14 |
|
14 |
147 auf |
14 |
14 |
17 |
20 |
18 |
|
*Miesenbacher
Straße |
Zwar sind die Umsteigebeziehungen Zug und Linie 141 am ZOB knapp
bemessen, allerdings nutzen die Fahrgäste vielfach die Haltestelle Miesenbacher
Straße als Ersatz für den ZOB. Diese Haltestelle liegt wenige Meter östlich des
Bahnübergangs. Bereits kurz nach Einführung der Linie 141 hat sich gezeigt,
dass die Miesenbacher Straße eine gute Alternative zum ZOB darstellt.
Gerade die Linie 141 besteht in dieser Form nahezu unverändert seit der
Inbetriebnahme des sogenannten Verkehrskonzepts KL-Nord/Nordwest im Jahre 2008.
Änderungen an der Linie 141 sind mit Blick auf die Umlaufzeiten und
entsprechende Anschlüsse sehr schwierig.
Fahrplanverschiebungen auf den Linien 141 (und 142) erfordern eine intensive Prüfung, da die
Auswirkungen sehr weitläufig sind und an anderen Punkten wie
Schönenberg-Kübelberg oder in der Stadt Kaiserslautern bestehende
Umsteigebeziehungen gefährdet werden. Diesbezüglich besteht Konsens zwischen
der Kreisverwaltung, der Planungsabteilung der VRN GmbH und der RBW GmbH als
Betreiber der Linien.
Die vorgeschlagene Verlegung der Abfahrtszeiten am ZOB auf die Minute 5
halten wir für nicht umsetzbar. Unabhängig davon wurde die RBW GmbH und die VRN
GmbH über den vorliegenden Antrag informiert und der Sachverhalt wird gemeinsam
mit der Kreisverwaltung nochmals eingehend überprüft; dies auch langfristig
betrachtet vor dem Hintergrund der anstehenden Ausschreibung der Verkehre im
Jahr 2023.
Inwiefern bauliche Änderungen am Bahnhaltepunkt Ramstein einschlägig
sind, müsste ebenfalls gesondert geprüft werden. Bauliche Veränderungen, um
einen möglichst direkten Zugang zu Gleis 1 zu ermöglichen, sind sicher
erstrebenswert. Der Landkreis selbst hat hier keine direkte Handhabe, da er
nicht Grundstückseigentümer ist. Hierzu sind weitere Gespräche mit den privaten
Grundstückseigentümern, der Stadt Ramstein-Miesenbach und dem Zweckverband
Schienenpersonennahverkehr ZSPNV bzw. der DB AG erforderlich.
Ob und in welcher Form eine bessere Erreichbarkeit von Gleis 2 möglich
ist, wäre ebenfalls mit der Stadt Ramstein-Miesenbach, dem ZSPNV und der DB zu
prüfen. Die Kreisverwaltung wird diesbezüglich eine schriftliche Anfrage an die
entsprechenden Stellen richten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt
den Sachverhalt zur Kenntnis.