Betreff
Anträge B90/Die Grünen: "Verkehrspolitik"
Vorlage
2102/2020
Aktenzeichen
1/as/11141
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Kreisverwaltung nimmt zu den verkehrspolitischen Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung:

 

a) Schnelle Verbindung Weilerbach-Kaiserslautern:

 

Ein Bedarf für eine solche Verbindung bzw. der Wunsch nach einer solchen Verbindung wurde bisher von Seiten der Fahrgäste nicht an die Kreisverwaltung herangetragen. Im Übrigen halten wir es mit Blick auf die Erfahrungen aus der Vergangenheit für sehr unwahrscheinlich, dass eine Verbindung in der gewünschten Art tatsächlich nachhaltig genutzt wird. Um die Stadtmitte von Kaiserslautern zu erreichen, müssten die ÖPNV-Fahrgäste bei dieser Verbindung zweimal umsteigen. Andere sogar ein drittes Mal, wenn man die Pkw-Nutzer einbezieht, welche an einem etwaigen Mitfahrerplatz einsteigen würden. Das Umsteigen wird gerade im ländlichen Raum – im Gegensatz zur Großstadt – als empfindlicher Nachteil im ÖPNV angesehen. Im Übrigen wäre die zeitliche Ersparnis dieser Verbindung nur äußerst gering.

 

Fraglich ist, ob im Falle der Umsetzung der Verbindung weitere Gemeinden wie beispielsweise Mackenbach in besagte Linie aufzunehmen seien. Gleichwohl wäre zu prüfen, ob ggf. Rodenbach als einwohnerstarke Gemeinde ebenfalls anzubinden wäre, obwohl die Anfahrt nicht mit der vorgeschlagenen Route einherginge.

 

Um im Falle der vorgeschlagenen Verbindung den Anschluss an die Lautertalbahn (diese fährt stündlich) herzustellen, wären an Werktagen (Mo-Fr) täglich rund 15 Fahrten pro Richtung erforderlich. Im Falle eines Fahrtbeginns in Mackenbach ergäbe sich eine Streckenlänge von rund 10 km. Bei 15 Fahrten je Fahrtrichtung ergäbe sich bei rund 250 Fahrtagen im Jahr (ohne Wochenenden) eine Gesamtkilometerleistung von rund 75.000 Euro. Die Kosten für diese zusätzliche Verbindung belaufen sich schätzungsweise auf mindestens 187.500 Euro pro Jahr (Annahme Km-Preis von 2,50 Euro). Von daher bestehen erhebliche Zweifel, ob die vorgeschlagene Linie mit Blick auf die zu erwartenden Kosten und den aus unserer Sicht geringen Nutzen wirtschaftlich zu rechtfertigen ist. Gleichwohl wird die Kreisverwaltung den vorliegenden Vorschlag in ihre Überlegungen für die kommende Ausschreibung der Buslose mit einbeziehen. Im Zuge der Planungsgespräche mit dem VRN sollen auch die Verbandsgemeinden nochmals angehört werden. Die Planungen für die Ausschreibung des Loses Kaiserslautern Nord-West müssen bis zur Veröffentlichung der Vorab-Information im August 2023 abgeschlossen sein.

 

 

b) Park & Ride (P+R) Mackenbacher Kreuzung:

 

Die Kreisverwaltung hat hinsichtlich der Frage, inwiefern ein P+R-Platz im Zuge des Umbaus des Mackenbacher Kreisels  möglich ist, Kontakt mit dem LBM Kaiserslautern aufgenommen.

 

Dieser hat auf seine Stellungnahme an die Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach vom Juni 2019 verwiesen. Darin wird dargelegt, dass sich ein P+R-Platz, welcher an dem neuen Knotenpunkt östlich von Mackenbach läge, negativ auf den Verkehrsfluss auswirke. Die geplante Lichtsignalanlage müsste um eine zusätzliche Phase für die Zu-/Ausfahrt des Platzes erweitert werden, wodurch sich die Umlaufzeiten der Anlage wesentlich verlängern.

 

Aus diesem Grund hat sich der LBM ausdrücklich gegen die Errichtung eines P+R-Platzes an besagten Knotenpunkt ausgesprochen. Inwiefern ein P+R-Platz an anderer Stelle (mit Anschluss an das ÖPNV-Netz) eingerichtet werden könnte, müsste aus Sicht der Kreisverwaltung gesondert geprüft werden.

 

 

c) Verbesserung der Umsteigequalität zwischen Bahnhof und Busbahnhof Ramstein

 

Aktuell sind der Kreisverwaltung keine wesentlichen Umstiegsprobleme am ZOB Ramstein bekannt. Nachfolgend ein Überblick über die Zeiten der Übergänge:

 

Umsteigezeiten ZOB Ramstein (in Minuten):

 

RB 67

141*

142

160

153

147

RB 67 auf

 

3

3

6

4

6

141* auf

4

 

4

7

5

7

142 auf

7

7

 

13

11

13

160 auf

7

7

10

 

11

13

153 auf

8

7

11

14

 

14

147 auf

14

14

17

20

18

 

   *Miesenbacher Straße

 

Zwar sind die Umsteigebeziehungen Zug und Linie 141 am ZOB knapp bemessen, allerdings nutzen die Fahrgäste vielfach die Haltestelle Miesenbacher Straße als Ersatz für den ZOB. Diese Haltestelle liegt wenige Meter östlich des Bahnübergangs. Bereits kurz nach Einführung der Linie 141 hat sich gezeigt, dass die Miesenbacher Straße eine gute Alternative zum ZOB darstellt.

 

Gerade die Linie 141 besteht in dieser Form nahezu unverändert seit der Inbetriebnahme des sogenannten Verkehrskonzepts KL-Nord/Nordwest im Jahre 2008. Änderungen an der Linie 141 sind mit Blick auf die Umlaufzeiten und entsprechende  Anschlüsse sehr schwierig.

 

Fahrplanverschiebungen auf den Linien 141 (und  142) erfordern eine intensive Prüfung, da die Auswirkungen sehr weitläufig sind und an anderen Punkten wie Schönenberg-Kübelberg oder in der Stadt Kaiserslautern bestehende Umsteigebeziehungen gefährdet werden. Diesbezüglich besteht Konsens zwischen der Kreisverwaltung, der Planungsabteilung der VRN GmbH und der RBW GmbH als Betreiber der Linien.

 

Die vorgeschlagene Verlegung der Abfahrtszeiten am ZOB auf die Minute 5 halten wir für nicht umsetzbar. Unabhängig davon wurde die RBW GmbH und die VRN GmbH über den vorliegenden Antrag informiert und der Sachverhalt wird gemeinsam mit der Kreisverwaltung nochmals eingehend überprüft; dies auch langfristig betrachtet vor dem Hintergrund der anstehenden Ausschreibung der Verkehre im Jahr 2023.

 

Inwiefern bauliche Änderungen am Bahnhaltepunkt Ramstein einschlägig sind, müsste ebenfalls gesondert geprüft werden. Bauliche Veränderungen, um einen möglichst direkten Zugang zu Gleis 1 zu ermöglichen, sind sicher erstrebenswert. Der Landkreis selbst hat hier keine direkte Handhabe, da er nicht Grundstückseigentümer ist. Hierzu sind weitere Gespräche mit den privaten Grundstückseigentümern, der Stadt Ramstein-Miesenbach und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr ZSPNV bzw. der DB AG erforderlich.

 

Ob und in welcher Form eine bessere Erreichbarkeit von Gleis 2 möglich ist, wäre ebenfalls mit der Stadt Ramstein-Miesenbach, dem ZSPNV und der DB zu prüfen. Die Kreisverwaltung wird diesbezüglich eine schriftliche Anfrage an die entsprechenden Stellen richten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.