Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern führt
am Sickingen-Gymnasium Landstuhl eine Generalsanierung durch. Die Sanierung erfolgt in zwei
Bauabschnitten.
Im Rahmen der Abbruchmaßnahmen für Bauabschnitt 1 werden die
Bauteile A (Aula), C (naturwissenschaftlicher Trakt) sowie das Erdgeschoss des
Bauteils D (Hauptgebäude) entkernt. Bei diesen Gebäuden aus den 50er- und
60er-Jahren (mit Umbauten der 80er-Jahre) ist eine umfangreiche
Schadstoffsanierung sowie Betonsanierung vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen
erfolgen bei paralleler Schulnutzung in den übrigen Gebäudeteilen, die im
zweiten Bauabschnitt saniert werden sollen; Schulbetrieb und Baustelle werden
dazu voneinander getrennt.
Zunächst erfolgen ab den kommenden
Sommerferien sämtliche Rückbauarbeiten aufgeteilt in drei Gewerke.
A) Auftragsvergabe: Gewerk Abbruch-/Rückbauarbeiten
Abschließende
Zuständigkeit und
Beschlussfassung durch den
Kreisausschuss in seiner Sitzung am 11. Juli 2022.
Als Vorarbeiten zur anschließenden Schadstoffsanierung sind Wand-,
Boden- und Deckenbekleidungen sowie Sanitärobjekte, Leuchten und Kupferkabel
abzubrechen bzw. rückzubauen. Im Einzelnen geht es um den Abbruch der
Wandbekleidung aus Holz, des Estrichs, von PVC-/Lino-Bodenbelägen,
Deckenbekleidung (Metallpaneele bzw. Gipsplatten) inkl. UK Holz, Deckenschalung
aus Holz, Deckenbekleidung Mineralwolle inkl. UK Stahl, die Demontage der
Sanitärobjekte, sowie den Ausbau der
Elektro-Kupferkabel.
Die Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Kosten waren vom Planer
vorab auf 260.969,59 € inkl. MwSt. geschätzt. Insgesamt wurden 9 Angebote
eingereicht.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Booimanns GmbH
eingereicht in Höhe von 89.776,43 € brutto.
Der Fachbereich 5.2 empfiehlt dem Kreisausschuss die Vergabe an die Fa.
Booimanns Gmbh zum o. g. Angebotspreis.
B) Vorratsbeschluss: Gewerk Abbruch-, Rückbau-,
Schadstoffsanierungsarbeiten
Es handelt sich hierbei um den
Abbruch bzw. Rückbau KMF-belasteter Bodenbeläge, Abhangdecken, Mediendämmung,
Ständerwände, und Trittschalldämmung. Außerdem um den Abbruch bzw. Rückbau von
mit PAK und Asbest belastetem Wandputz, Fliesenkleber, Dachschindeln,
Brandschutzklappen, Rohre, Heizkörper und Klein-Boiler sowie das Entfernen von
Dickbeschichtung Kellerwand.
Die Leistung wurde vom Planer auf
insgesamt 532.127,31 € brutto geschätzt. Die Wirtschaftlichkeit bildet der
günstigste Angebotspreis.
Die Leistung wurde im offenen
Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Submission findet am 11.07.2022
statt. Es ist beabsichtigt, nach
Abschluss der Wertungs- und Wartefristen den Anbieter mit der Leistung zu
beauftragen, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Im Hinblick auf die Einhaltung der
geplanten Bauabläufe empfiehlt der Fachbereich 5.2 dem Kreisausschuss, den
Landrat zur Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu
ermächtigen.
C)
Vorratsbeschluss Gewerk: Abbruch-, Rückbauarbeiten 2 BA1
In diesem Abschnitt der
Rückbauarbeiten erfolgt der Rückbau weiterer unbelasteter Bauteile (unbelasteter Innenputz,
Fensterbänke, Türen, Zargen, Oberlichter). Weiterhin erfolgt der statische
Abbruch (Aufzug, Treppenhaus zwischen BT C und D) und der Rückbau aller Fenster
(Bauteil A, C und D).
Die vom Planer geschätzten Kosten belaufen sich auf
503.858,45 € inkl. MwSt. Die Wirtschaftlichkeit bildet der günstigste
Angebotspreis.
Das Gewerk wird in Kürze im offenen Verfahren europaweit
ausgeschrieben. Es ist beabsichtigt, nach Abschluss der Wertungs-
und Wartefristen den Anbieter mit der Leistung zu beauftragen, der das
wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Im Hinblick auf die Einhaltung der
geplanten Bauabläufe empfiehlt der Fachbereich 5.2 dem Kreisausschuss auch bei diesem Gewerk, den Landrat zur
Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu ermächtigen.
Beschlussvorschläge:
zu A): Abschließende
Zuständigkeit und Beschlussfassung durch den Kreisausschuss in seiner Sitzung
am 11. Juli 2022.
Der Kreisausschuss
beauftragt die Firma Booimanns GmbH mit dem Gewerk Abbruch-/
Rückbauarbeiten am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl zum Angebotspreis in Höhe
von 89.776,43 € (incl.
MwSt.)
zu B): Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die Firma mit dem
wirtschaftlichsten Angebotspreis mit der oben beschriebenen Leistung zu beauftragen.
zu C): Der
Kreistag ermächtigt den Landrat, die Firma mit dem wirtschaftlichsten
Angebotspreis mit der oben beschriebenen Leistung zu beauftragen.