Sachverhalt:

 

I.                    Haushaltsplanung 2023

 

Der Haushaltsplanentwurf 2023 (Stand: 01.12.2022) basiert auf den Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes Bad Ems vom 26.10.2022, aktualisiert durch das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) RLP mit Schreiben vom 10.11.2022. Das Haushaltsrundschreiben des MdI (im vorigen Jahr vom 02.11.2021) liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung am 05.12.2022 noch nicht vor.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2023 des Landkreises Kaiserslautern weist im Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis von 36.108 € aus. Gegenüber dem Jahresfehlbetrag des Haushaltsplans 2022 in Höhe von -7.101.220 € bedeutet dies eine Verbesserung um 7.137.328 €.

 

Die allgemeinen Deckungsmittel im Teilhaushalt 3 / Allgemeine Finanzwirtschaft (Produkt 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen) steigen um ca. 17,26 Mio. €. Allerdings darf hierbei die Zuweisung zum Ausgleich von Beförderungskosten in Höhe von ca. 3,9 Mio. € nicht berücksichtigt werden, da diese bisher dem Teilhaushalt 7 Schulen (Produkt 2410 Beförderung zu Kindertagesstätten und Schulen) zugeordnet war. Ferner ersetzt die neue Schlüsselzuweisung B ab 2023 auch die allgemeine Straßenzuweisung, die in 2022 mit ca. 1,1 Mio. € im Teilhaushalt 2 Finanzen (Produkt 5420 Kreisstraßen) ausgewiesen war. Die tatsächliche Ertragssteigerung bei den allgemeinen Deckungsmitteln beträgt folglich ca. 12,26 Mio. €.

 

Die maßgeblichen Ertragssteigerungen betreffen mit ca. 7,4 Mio. € die Schlüsselzuweisungen, mit 3,9 Mio. € die Kreisumlage und mit 1,6 Mio. € die für 2023 angekündigten zusätzlichen Ukraine-Mittel. Weitere Verbesserungen betreffen die Ausgleichszahlungen des Landes im Rahmen der Abstufung von Landesstraßen zu Kreisstraßen und etwaige Entnahmen aus dem KVR-Fonds. Diese betragen im Saldo der Erträge und Aufwendungen insg. 0,8 Mio. €.

 

Die Aufwandsmehrungen betreffen fast alle Teilhaushalte, insbesondere den Bereich der Personal- / Versorgungsaufwendungen mit ca. 2,51 Mio. € (davon ca. 1,04 Mio. € die Zuführungen in die Pensions- / Beihilferückstellungen), den Bereich der Sach- und Dienstleistungen mit ca. 1,5 Mio. € für Bauunterhaltung EDV und Digitalisierung der Schulen, ca. 275 T€ für gestiegene Bewirtschaftungskosten und ca. 1,15 Mio. € im Bereich Ausgleichsleistungen ÖPNV und Freigestellter Schülerverkehr. Weitere ca. 1,2 Mio. € sind durch gestiegenen Zinsaufwand verursacht.

 

Der Teilhaushalt 11 / Soziales verschlechtert sich im Bereich der Erträge und Aufwendungen der sozialen Sicherung um ca. 1,43 Mio. €, während der Teilhaushalt 12 / Jugend im Bereich der sozialen Sicherung eine Verbesserung um 1,37 Mio. € erfährt.

 

Letztlich kann im Ergebnishaushalt ein leichter Überschuss von ca. 36 T€ ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ca. 5,23 Mio. €. Dieser Saldo reicht gem. § 18 Abs. 1 GemHVO aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten (3.145.000 €) zu decken.

 

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen nach dem derzeitigen Entwurfsstand 38.774.655 €, die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.498.200 €. Die Aufnahme von Investitionskrediten ist in Höhe von 11.276.455 € eingeplant (Vorjahr: 13.790.666 €).

 

Die Übersichten Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt 2023 sind als Anlage 1 beigefügt.

 

 

II.                  Entwicklung des Kreisumlagesatzes

 

Die Entwicklung des festgesetzten Kreisumlagesatzes und des Kreisumlageaufkommens 2001 bis 2023 kann der Anlage 2 entnommen werden. Zur Darstellung der Entwicklung des Kreisumlageaufkommens 2023 gegenüber 2022 wurde der Umlagesatz des Vorjahres beibehalten. Das Umlageaufkommen steigt von ca. 56,6 Mio. € um 3,9 Mio. € auf ca. 60,5 Mio. €. Wie sich die Kreisumlage 2023 je Kommune darstellt, kann der Anlage 3  entnommen werden.

 

Der Kreisumlagesatz wurde ab 2015 vom Kreistag des Landkreises Kaiserslautern mit 42,25% festgesetzt. In den Jahren 2016, 2017 und 2019 wurde der Umlagesatz durch die ADD Trier im Wege der Ersatzvornahme auf 44,23%, 44,25% und 43,87% angehoben. Gegen die Ersatzvornahme 2016 hat der Landkreis Kaiserslautern Klage eingereicht.

 

Der 10. Senat des OVG RLP hat mit Urteil vom 17.07.2020 entschieden, dass die Beanstandung des Haushaltes 2016 des Landkreises Kaiserslautern durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Erhöhung der Kreisumlage im Wege der Ersatzvornahme von 42,25% auf 44,23% rechtswidrig war.

 

Nach dem Leitsatz 3 des Urteils erweist sich eine Erhöhung der Kreisumlage demnach als rechtswidrig, wenn sie die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung von mindestens ca. einem Viertel der umlagepflichtigen Gemeinden verletzt. Nach dem Leitsatz 4 ist die Liquiditätskreditbelastung innerhalb eines Zehnjahreszeitraumes das maßgebliche Kriterium. Wichtiges Indiz sei, dass dieser in der jeweiligen Gemeinde höher als 1.000 € pro Einwohner liege. Dieses Kriterium war bei mehr als einem Vierteil der Kommunen im Landkreis Kaiserslautern erfüllt.

 

Gegen die Entscheidung des OVG, die Revision nicht zuzulassen, hat das Land RLP Beschwerde beim OVG eingelegt. Das OVG hat der Beschwerde des Landes nicht abgeholfen und die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss vom 29.06.2021 wurde die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes RLP zurückgewiesen. Das Urteil des OVG RLP vom 17.07.2020 hat folglich Rechtskraft erlangt.

 

Die unrechtmäßig erfolgten Kreisumlageerhöhungen in den Jahren 2016, 2017 und 2019 wurden „rückabgewickelt“. Den kreisangehörigen Kommunen wurden 2.003.926 € am 22.12.2021 für das Jahr 2016 erstattet, für die Jahre 2017 und 2019 erfolgte eine weitere Auszahlung von insgesamt 3.945.406 € am 14.04.2022.

 

 

 

 

III.                Finanzsituation der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises

Kaiserslautern 2006-2023

 

Im Rahmen der Festsetzung des Kreisumlagesatzes besteht weiterhin für die Landkreise die Pflicht, neben dem eigenen Finanzbedarf auch den Finanzbedarf und die finanzielle Situation der umlagepflichtigen Kommunen zu ermitteln und bei der Entscheidung über den Umlagesatz zu berücksichtigen.

 

Die aktuellen Finanzdaten der kreisangehörigen Kommunen wurden bei den Verbandsgemeinden abgefragt. Eine vollständige Auswertung liegt noch nicht vor. Es sind noch nicht alle Meldungen eingegangen.

 

Die Auswertung der Finanzdaten zum Haushaltsplan 2022 zeigte, dass im Hinblick auf das OVG-Urteil vom 17.07.2020 noch 8 Gemeinden (16%) im kompletten 10-Jahreszeitraum Liquiditätskredite über 1.000 € je Einwohner aufweisen. Weitere 5 Gemeinden (10%) überstiegen an mehr als 5 Jahre das „1.000 €-Kriterium“. Nach der Haushaltsplanung 2020 wiesen 36 Kommunen (72%) ein negatives ordentliches Ergebnis aus, nach der Haushaltsplanung 2021 sogar 41 Kommunen (82%).

 

Sobald die Auswertung der aktuellen Finanzdaten vorliegt, wird diese nachgereicht, spätestens mit der Vorlage der Haushaltsunterlagen 2023 für die Beschlussfassung im Februar 2023.

 

 

IV.                Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen zur Kreisumlagegestaltung 2023

 

Den kreisangehörigen Kommunen wurde mit Schreiben vom 21.11.2022 (wie in den Vorjahren) die Möglichkeit eingeräumt, hinsichtlich der Kreisumlagegestaltung 2023 eine Stellungnahme abzugeben. Bisher liegt lediglich eine Stellungnahme der Verbandsgemeinde Landstuhl (Anlage 4)  vor. Sollten weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese ebenfalls noch vor der Beschlussfassung über den Haushalt 2023 nachgereicht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die von der Verwaltung bereitgestellten Informationen zur Kenntnis. Der Haushalt 2023 kann auf Basis der Eckdaten vorbereitet werden, die endgültige Beschlussfassung durch die Kreisgremien ist für die Februar-Sitzungen vorzusehen. Unter Berücksichtigung eines im Ergebnishaushalt knapp ausgeglichenen Haushalts, wird die Höhe der Kreisumlage wie bisher mit 42,25 v.H. festgesetzt.