Sachverhalt:
I.
Haushaltsplanung 2023
Der Haushaltsplanentwurf 2023 (Stand: 01.12.2022) basiert auf den
Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes Bad Ems vom 26.10.2022,
aktualisiert durch das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) RLP mit Schreiben
vom 10.11.2022. Das Haushaltsrundschreiben des MdI (im vorigen Jahr vom
02.11.2021) liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung am 05.12.2022 noch nicht
vor.
Der Haushaltsplanentwurf 2023 des Landkreises Kaiserslautern weist im
Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis von 36.108 € aus. Gegenüber dem
Jahresfehlbetrag des Haushaltsplans 2022 in Höhe von -7.101.220 € bedeutet dies
eine Verbesserung um 7.137.328 €.
Die allgemeinen Deckungsmittel im Teilhaushalt 3 / Allgemeine
Finanzwirtschaft (Produkt 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen)
steigen um ca. 17,26 Mio. €. Allerdings darf hierbei die Zuweisung zum
Ausgleich von Beförderungskosten in Höhe von ca. 3,9 Mio. € nicht
berücksichtigt werden, da diese bisher dem Teilhaushalt 7 Schulen (Produkt 2410
Beförderung zu Kindertagesstätten und Schulen) zugeordnet war. Ferner ersetzt
die neue Schlüsselzuweisung B ab 2023 auch die allgemeine Straßenzuweisung, die
in 2022 mit ca. 1,1 Mio. € im Teilhaushalt 2 Finanzen (Produkt 5420
Kreisstraßen) ausgewiesen war. Die tatsächliche Ertragssteigerung bei den
allgemeinen Deckungsmitteln beträgt folglich ca. 12,26 Mio. €.
Die maßgeblichen Ertragssteigerungen betreffen mit ca. 7,4 Mio. € die
Schlüsselzuweisungen, mit 3,9 Mio. € die Kreisumlage und mit 1,6 Mio. € die für
2023 angekündigten zusätzlichen Ukraine-Mittel. Weitere Verbesserungen
betreffen die Ausgleichszahlungen des Landes im Rahmen der Abstufung von
Landesstraßen zu Kreisstraßen und etwaige Entnahmen aus dem KVR-Fonds. Diese
betragen im Saldo der Erträge und Aufwendungen insg. 0,8 Mio. €.
Die Aufwandsmehrungen betreffen fast alle Teilhaushalte, insbesondere
den Bereich der Personal- / Versorgungsaufwendungen mit ca. 2,51 Mio. € (davon
ca. 1,04 Mio. € die Zuführungen in die Pensions- / Beihilferückstellungen), den
Bereich der Sach- und Dienstleistungen mit ca. 1,5 Mio. € für Bauunterhaltung
EDV und Digitalisierung der Schulen, ca. 275 T€ für gestiegene
Bewirtschaftungskosten und ca. 1,15 Mio. € im Bereich Ausgleichsleistungen ÖPNV
und Freigestellter Schülerverkehr. Weitere ca. 1,2 Mio. € sind durch
gestiegenen Zinsaufwand verursacht.
Der Teilhaushalt 11 / Soziales verschlechtert sich im Bereich der
Erträge und Aufwendungen der sozialen Sicherung um ca. 1,43 Mio. €, während der
Teilhaushalt 12 / Jugend im Bereich der sozialen Sicherung eine Verbesserung um
1,37 Mio. € erfährt.
Letztlich kann im Ergebnishaushalt ein leichter Überschuss von ca. 36 T€
ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ca. 5,23 Mio. €. Dieser Saldo reicht
gem. § 18 Abs. 1 GemHVO aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von
Investitionskrediten (3.145.000 €) zu decken.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen nach dem derzeitigen
Entwurfsstand 38.774.655 €, die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
27.498.200 €. Die Aufnahme von Investitionskrediten ist in Höhe von 11.276.455
€ eingeplant (Vorjahr: 13.790.666 €).
Die Übersichten Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt 2023
sind als Anlage 1 beigefügt.
II.
Entwicklung des Kreisumlagesatzes
Die Entwicklung des festgesetzten Kreisumlagesatzes und des
Kreisumlageaufkommens 2001 bis 2023 kann der Anlage 2 entnommen
werden. Zur Darstellung der Entwicklung des Kreisumlageaufkommens 2023
gegenüber 2022 wurde der Umlagesatz des Vorjahres beibehalten. Das
Umlageaufkommen steigt von ca. 56,6 Mio. € um 3,9 Mio. € auf ca. 60,5
Mio. €. Wie sich die Kreisumlage 2023 je Kommune darstellt, kann der Anlage
3 entnommen werden.
Der Kreisumlagesatz wurde ab 2015 vom Kreistag des Landkreises
Kaiserslautern mit 42,25% festgesetzt. In den Jahren 2016, 2017 und 2019 wurde
der Umlagesatz durch die ADD Trier im Wege der Ersatzvornahme auf 44,23%,
44,25% und 43,87% angehoben. Gegen die Ersatzvornahme 2016 hat der Landkreis
Kaiserslautern Klage eingereicht.
Der 10. Senat des OVG RLP hat mit Urteil vom 17.07.2020 entschieden,
dass die Beanstandung des Haushaltes 2016 des Landkreises Kaiserslautern durch
die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Erhöhung der
Kreisumlage im Wege der Ersatzvornahme von 42,25% auf 44,23% rechtswidrig war.
Nach dem Leitsatz 3 des Urteils erweist sich eine Erhöhung der
Kreisumlage demnach als rechtswidrig, wenn sie die verfassungsrechtlich
gebotene finanzielle Mindestausstattung von mindestens ca. einem Viertel der
umlagepflichtigen Gemeinden verletzt. Nach dem Leitsatz 4 ist die
Liquiditätskreditbelastung innerhalb eines Zehnjahreszeitraumes das maßgebliche
Kriterium. Wichtiges Indiz sei, dass dieser in der jeweiligen Gemeinde höher
als 1.000 € pro Einwohner liege. Dieses Kriterium war bei mehr als einem
Vierteil der Kommunen im Landkreis Kaiserslautern erfüllt.
Gegen die Entscheidung des OVG, die Revision nicht zuzulassen, hat das
Land RLP Beschwerde beim OVG eingelegt. Das OVG hat der Beschwerde des Landes
nicht abgeholfen und die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur
Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss vom 29.06.2021 wurde die
Nichtzulassungsbeschwerde des Landes RLP zurückgewiesen. Das Urteil des OVG RLP
vom 17.07.2020 hat folglich Rechtskraft erlangt.
Die unrechtmäßig erfolgten Kreisumlageerhöhungen in den Jahren 2016,
2017 und 2019 wurden „rückabgewickelt“. Den kreisangehörigen Kommunen wurden
2.003.926 € am 22.12.2021 für das Jahr 2016 erstattet, für die Jahre 2017 und
2019 erfolgte eine weitere Auszahlung von insgesamt 3.945.406 € am 14.04.2022.
III.
Finanzsituation der kreisangehörigen
Kommunen und des Landkreises
Kaiserslautern 2006-2023
Im Rahmen der Festsetzung des Kreisumlagesatzes besteht weiterhin für
die Landkreise die Pflicht, neben dem eigenen Finanzbedarf auch den
Finanzbedarf und die finanzielle Situation der umlagepflichtigen Kommunen zu
ermitteln und bei der Entscheidung über den Umlagesatz zu berücksichtigen.
Die aktuellen Finanzdaten der kreisangehörigen Kommunen wurden bei den
Verbandsgemeinden abgefragt. Eine vollständige Auswertung liegt noch nicht vor.
Es sind noch nicht alle Meldungen eingegangen.
Die Auswertung der Finanzdaten zum Haushaltsplan 2022 zeigte, dass im
Hinblick auf das OVG-Urteil vom 17.07.2020 noch 8 Gemeinden (16%) im kompletten
10-Jahreszeitraum Liquiditätskredite über 1.000 € je Einwohner aufweisen.
Weitere 5 Gemeinden (10%) überstiegen an mehr als 5 Jahre das „1.000
€-Kriterium“. Nach der Haushaltsplanung 2020 wiesen 36 Kommunen (72%) ein
negatives ordentliches Ergebnis aus, nach der Haushaltsplanung 2021 sogar 41
Kommunen (82%).
Sobald die Auswertung der aktuellen Finanzdaten vorliegt, wird diese
nachgereicht, spätestens mit der Vorlage der Haushaltsunterlagen 2023 für die
Beschlussfassung im Februar 2023.
IV.
Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen
zur Kreisumlagegestaltung 2023
Den kreisangehörigen Kommunen wurde mit Schreiben vom 21.11.2022 (wie in
den Vorjahren) die Möglichkeit eingeräumt, hinsichtlich der
Kreisumlagegestaltung 2023 eine Stellungnahme abzugeben. Bisher liegt lediglich
eine Stellungnahme der Verbandsgemeinde Landstuhl (Anlage 4) vor. Sollten weitere Stellungnahmen eingehen,
werden diese ebenfalls noch vor der Beschlussfassung über den Haushalt 2023
nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die von der Verwaltung bereitgestellten Informationen
zur Kenntnis. Der Haushalt 2023 kann auf Basis der Eckdaten vorbereitet werden,
die endgültige Beschlussfassung durch die Kreisgremien ist für die
Februar-Sitzungen vorzusehen. Unter Berücksichtigung eines im Ergebnishaushalt
knapp ausgeglichenen Haushalts, wird die Höhe der Kreisumlage wie bisher mit 42,25 v.H. festgesetzt.