Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern hat vom Land Rheinland-Pfalz (vertreten
durch LBB Kaiserslautern) das Objekt Pfaffstraße 40 in Kaiserslautern (ehem.
Gesundheitsamt) gemietet.
Die im 3. Obergeschoss gelegene frühere Hausmeisterwohnung wird
mittlerweile nicht mehr genutzt und steht seit einiger Zeit leer. Eine
Wohnnutzung der Räume ist auch künftig nicht mehr vorgesehen. In Anbetracht der
bevorstehenden Sanierungsmaßnahme am Amtsgebäude und dem damit verbundenen
grundsätzlichen Bedarf an weiteren Büroräumen wurde der Umbau dieser ehemalige
Hausmeisterwohnung zu vier weiteren Büroräumen projektiert.
Hierzu wurde zunächst mit den zuständigen Sachbearbeitern des Vermieters
LBB Kontakt aufgenommen um zu klären, ob es grundsätzliche Bedenken gegen einen
solchen Umbau gibt, und inwieweit der Umbau vom LBB selbst oder aber vom
Landkreis durchgeführt werden soll.
LBB Kaiserslautern hat hiergegen keine Bedenken erhoben und angeboten,
den Umbau in eigener Regie für den Landkreis durchzuführen. Hierzu hat er uns
einen Kostenvoranschlag für die gesamte Maßnahme (Planung sowie Durchführung)
vorgelegt (siehe Anlage). Die ermittelten mietwirksamen Kosten für die Planung
und den Umbau betragen danach 66.385,01 Euro (inkl. MwSt). Die dort
außerdem aufgeführten Instandhaltungskosten von insgesamt 27.885,51 €
wären dagegen nicht mietwirksam.
Bei Übernahme der Kosten durch LBB würden künftig die mietwirksamen
Umbaukosten auf die Miete umgelegt werden. Alternativ wurde von LBB
vorgeschlagen, dass der Mietzins bei
Kostenübernahme durch den Landkreis insgesamt unverändert bleiben würde.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb angesichts des derzeitigen äußerst
günstigen Mietzinses die Kostenübernahme für Planung und Baumaßnahme durch den
Landkreis als die zweckmäßigere Variante. Des Weiteren sollten die Räume sehr
schnell zur Verfügung stehen, damit diese im Zuge des Umzugs der Verwaltung
bereits mit eingeplant werden können. Dies könnte durch eine Beauftragung des
LBB ermöglicht werden.
Im Teilhaushalt 4 sind hierfür ausreichend Mittel vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung, dem
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern den
Auftrag für die Planung und den Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu vier
weiteren Büroräumen im Dienstgebäude Pfaffstraße 40 3.OG bei Übernahme der Planungs-
und Baukosten durch den Landkreis zu erteilen.
Er beauftragt die Verwaltung, mit LBB eine entsprechende Bauvereinbarung
auf Basis der von LBB erstellten Kostenschätzung auszuhandeln.
Der Landrat wird ermächtigt, die auf dieser Basis ausgehandelte
Bauvereinbarung mit LBB Niederlassung Kaiserslautern abzuschließen.