Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen
Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher
Vorschriften vom 14. August 2017 wurde der Kommunalinvestitionsförderungsfonds
des Bundes um 3,5 Mrd. Euro auf insgesamt 7 Mrd. Euro aufgestockt. Aus diesen
Mitteln können die Länder Finanzhilfen gewähren für Investitionen von finanzschwachen
Kommunen in die Verbesserung der Schulinfrastruktur.
In Analogie zu der Ergänzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
auf Bundesebene durch ein „Kapitel 2“ soll auf Landesebene das Programm KI 3.0
ebenfalls durch einen entsprechenden Zusatz für die Umsetzung des neuen
Programms kenntlich gemacht werden. Das neue Landesprogramm zur Verbesserung
der Schulinfrastruktur heißt daher
KI 3.0, Kapitel 2.
Das Ministerium der Finanzen hat am 19.10.2017 ein
Informationsschreiben zur Umsetzung des
neuen KI 3.0, Kapitel 2, herausgegeben. Dem Schreiben sind 3 Anlagen beigefügt.
Es handelt sich um eine Liste der antragsberechtigten kommunalen Schulträger,
eine Liste mit der Verteilung der Mittel des KI 3.0, Kapitel 2, auf kreisfreie
Städte und Landkreise und um ein Muster für die einzureichende Projektliste.
Das Schreiben des Ministeriums der Finanzen und die Anlagen sind zu Ihrer
Information beigefügt.
Nach dem Verteilungsschlüssel des Landes beträgt das „Regionalbudget“ des
Landkreises Kaiserslautern 5,953 Mio. €.
Wie das neue Programm KI 3.0, Kapitel 2 im Landkreis Kaiserslautern
umgesetzt werden kann, wurde am 08.11.2017 im Rahmen einer Dienstbesprechung
mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der antragsberechtigten
Verbandsgemeinden erörtert.
Hierbei hat man sich einmütig darauf verständigt, dass dem Kreistag
folgender Vorschlag zur Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 2, unterbreitet werden
sollte:
Alle vom Land als finanzschwach anerkannten kommunalen Schulträger
(Landkreis Kaiserslautern und außer der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
alle Verbandsgemeinden) sollten am KI 3.0, Kapitel 2, partizipieren. Die
Verteilung des Regionalbudgets soll in enger Anlehnung an diejenigen Kriterien
und Schlüssel erfolgen, mit denen das Land Rheinland-Pfalz seinen Anteil an den
Bundesmitteln von ca. 256,6 Mio. € auf
die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt hat.
Als Verteilungsschlüssel dient demnach die Schülerzahl, wobei diese nach
Maßgabe der Höhe der Kassenkredite je Einwohner gewichtet werden sollte. Die
vom Land für die Bildung der Regionalbudgets ermittelten und angewandten
Schülerzahlen und Liquiditätskredite je Einwohner sollten für die Verteilung
auf die kommunalen Schulträger übernommen werden.
Die Schülerzahlen der Integrierten Gesamtschulen Landstuhl,
Enkenbach-Alsenborn und Otterberg sollten in Anlehnung an die
Kostenträgerschaft zu 75% dem Landkreis Kaiserslautern und zu 25% der
jeweiligen Verbandsgemeinde zugerechnet werden.
Die daraus resultierende Budgetverteilung kann der beigefügten Anlage 5
entnommen werden.
Letztlich spiegeln sich in der weiteren Verteilung des Regionalbudgets
(wie bei der Verteilung des Landesanteiles auf die kreisfreien Städte und
Landkreise) der Bedarf gemäß der Anzahl von Schülerinnen und Schülern im
Schuljahr 2016/2017 und die Finanzschwäche der antragsberechtigten kommunalen
Schulträger wider.
Das für die Beschlussfassung über die Projektliste zuständige Gremium
sollte, wie es sich bei der Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 1, bereits bewährt
hat, der Kreisausschuss sein.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zu dieser Vorgehensweise
wurden die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der antragsberechtigten
Verbandsgemeinden gebeten, schnellstmöglich (längstens bis zum 13.12.2017) dem
Landkreis Projekte im Sinne des KI 3.0, Kapitel 2, zu melden.
Der Landkreis wird bis zum 31.12.2017 eine erste Projektliste dem
Finanzministerium vorlegen. Bei dieser Liste muss in Kauf genommen werden, dass
in der Kürze der Zeit für einige Projekte nur eine grobe Kostenschätzung
vorliegen kann.
Die Verbandsgemeinden sind angehalten, diese Kostenschätzungen bis Ende
März 2018 zu präzisieren.
Zum 31.03.2018 wäre dem Finanzministerium die modifizierte und
abschließende Liste vorzulegen, die dann das komplette Regionalbudget
ausschöpft und auf gesicherten Kostenschätzungen beruhen sollte.
Auch sind die Verbandsgemeinden angehalten, dem Landkreis Ersatzmaßnahmen
zu melden, die dann zum Tragen kommen könnten, falls im Programmzeitraum
Maßnahmen aufgegeben werden müssten.
Ob auch diese Ersatzmaßnahmen dem Finanzministerium bis spätestens zum
31.03.2018 benannt werden müssen, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine
entsprechende Anfrage an das Finanzministerium ist noch nicht beantwortet.
Im Auftrag:
Thomas Lauer
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag stimmt der im Sachverhalt dargestellten Umsetzung des
KI 3.0, Kapitel 2 und der Verteilung des Regionalbudgets entsprechend der
Anlage 5 zu.
- Der Kreistag bestimmt den Kreisausschuss als zuständiges Gremium
für die Beschlussfassung über die Projektliste und den weiteren Vollzug
des KI 3.0, Kapitel 2.
.