Betreff
Kommunales Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0), Kapitel 2 - Umsetzung im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
0965/2017
Aktenzeichen
1.3/aw/11611
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

 

Durch das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 14. August 2017 wurde der Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes um 3,5 Mrd. Euro auf insgesamt 7 Mrd. Euro aufgestockt. Aus diesen Mitteln können die Länder Finanzhilfen gewähren für Investitionen von finanzschwachen Kommunen in die Verbesserung der Schulinfrastruktur.

 

In Analogie zu der Ergänzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes auf Bundesebene durch ein „Kapitel 2“ soll auf Landesebene das Programm KI 3.0 ebenfalls durch einen entsprechenden Zusatz für die Umsetzung des neuen Programms kenntlich gemacht werden. Das neue Landesprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur heißt daher

KI 3.0, Kapitel 2.

 

Das Ministerium der Finanzen hat am 19.10.2017 ein Informationsschreiben  zur Umsetzung des neuen KI 3.0, Kapitel 2, herausgegeben. Dem Schreiben sind 3 Anlagen beigefügt. Es handelt sich um eine Liste der antragsberechtigten kommunalen Schulträger, eine Liste mit der Verteilung der Mittel des KI 3.0, Kapitel 2, auf kreisfreie Städte und Landkreise und um ein Muster für die einzureichende Projektliste.

 

Das Schreiben des Ministeriums der Finanzen und die Anlagen sind zu Ihrer Information beigefügt. 

 

Nach dem Verteilungsschlüssel des Landes beträgt das „Regionalbudget“ des Landkreises Kaiserslautern 5,953 Mio. €.

 

Wie das neue Programm KI 3.0, Kapitel 2 im Landkreis Kaiserslautern umgesetzt werden kann, wurde am 08.11.2017 im Rahmen einer Dienstbesprechung mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der antragsberechtigten Verbandsgemeinden erörtert.

 

 

Hierbei hat man sich einmütig darauf verständigt, dass dem Kreistag folgender Vorschlag zur Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 2, unterbreitet werden sollte:

 

Alle vom Land als finanzschwach anerkannten kommunalen Schulträger (Landkreis Kaiserslautern und außer der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach alle Verbandsgemeinden) sollten am KI 3.0, Kapitel 2, partizipieren. Die Verteilung des Regionalbudgets soll in enger Anlehnung an diejenigen Kriterien und Schlüssel erfolgen, mit denen das Land Rheinland-Pfalz seinen Anteil an den Bundesmitteln von ca. 256,6 Mio. €  auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt hat.

 

Als Verteilungsschlüssel dient demnach die Schülerzahl, wobei diese nach Maßgabe der Höhe der Kassenkredite je Einwohner gewichtet werden sollte. Die vom Land für die Bildung der Regionalbudgets ermittelten und angewandten Schülerzahlen und Liquiditätskredite je Einwohner sollten für die Verteilung auf die kommunalen Schulträger übernommen werden.

Die Schülerzahlen der Integrierten Gesamtschulen Landstuhl, Enkenbach-Alsenborn und Otterberg sollten in Anlehnung an die Kostenträgerschaft zu 75% dem Landkreis Kaiserslautern und zu 25% der jeweiligen Verbandsgemeinde zugerechnet werden.

 

Die daraus resultierende Budgetverteilung kann der beigefügten Anlage 5 entnommen werden.

 

Letztlich spiegeln sich in der weiteren Verteilung des Regionalbudgets (wie bei der Verteilung des Landesanteiles auf die kreisfreien Städte und Landkreise) der Bedarf gemäß der Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2016/2017 und die Finanzschwäche der antragsberechtigten kommunalen Schulträger wider.

 

Das für die Beschlussfassung über die Projektliste zuständige Gremium sollte, wie es sich bei der Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 1, bereits bewährt hat, der Kreisausschuss sein.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zu dieser Vorgehensweise wurden die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der antragsberechtigten Verbandsgemeinden gebeten, schnellstmöglich (längstens bis zum 13.12.2017) dem Landkreis Projekte im Sinne des KI 3.0, Kapitel 2, zu melden.

Der Landkreis wird bis zum 31.12.2017 eine erste Projektliste dem Finanzministerium vorlegen. Bei dieser Liste muss in Kauf genommen werden, dass in der Kürze der Zeit für einige Projekte nur eine grobe Kostenschätzung vorliegen kann.

Die Verbandsgemeinden sind angehalten, diese Kostenschätzungen bis Ende März 2018 zu präzisieren.

 

Zum 31.03.2018 wäre dem Finanzministerium die modifizierte und abschließende Liste vorzulegen, die dann das komplette Regionalbudget ausschöpft und auf gesicherten Kostenschätzungen beruhen sollte.

 

Auch sind die Verbandsgemeinden angehalten, dem Landkreis Ersatzmaßnahmen zu melden, die dann zum Tragen kommen könnten, falls im Programmzeitraum Maßnahmen aufgegeben werden müssten.

 

Ob auch diese Ersatzmaßnahmen dem Finanzministerium bis spätestens zum 31.03.2018 benannt werden müssen, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine entsprechende Anfrage an das Finanzministerium ist noch nicht beantwortet.

 

Im Auftrag:

 

Thomas Lauer

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag stimmt der im Sachverhalt dargestellten Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 2 und der Verteilung des Regionalbudgets entsprechend der Anlage 5 zu.

 

  1. Der Kreistag bestimmt den Kreisausschuss als zuständiges Gremium für die Beschlussfassung über die Projektliste und den weiteren Vollzug des KI 3.0, Kapitel 2.

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