1 Sitzung 18.12.2023 Kreistag

TOP 7 Ö: Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)

Vorlage:  3712/2023

Beschlusstext:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt beigefügte 15. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Landkreises Kaiserslautern.

 

 

Im Auftrag:

 

 

Michael Mersinger

Fachbereichsleiter

 

Umsetzung:

Termin: 26.12.2023 an: Mersinger, Fachbereich 5.4
Erledigt: 02.01.2024 Ergebnis: Erledigt

Aufgabe: Bitte öffentliche Bekanntmachung veranlassen und Rückmeldung für das Kreishandbuch wann Inkrafttreten erfolgt.
Danke.

2 Sitzung 18.12.2023 Kreistag

TOP 3 Ö: Änderung der Richtlinien zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen/ grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Kosten der Unterkunft

Vorlage:  3647/2023

Beschlusstext:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Auf der Grundlage der aktuellen Richtlinie (siehe Kreishandbuch) werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

    1. Die Tabelle unter Punkt 1 der Richtlinie wird durch folgende Tabelle ersetzt:

Vergleichsraum

1 Pers.

2 Pers.

3 Pers.

4 Pers.

5 Pers.

Landkreis

Kaiserslautern

465,00 €

539,00 €

616,00 €

738,00 €

793,00 €

 

    1. Unter Punkt 1 Abschnitt 4, wird der Betrag 100 € durch den Betrag 114 € ersetzt.

 

 

  1. Die Änderungen der Richtlinie treten am 01.01.2024 in Kraft.

 

Umsetzung:

Termin: 26.12.2023 an: Hoppe, Fachbereich 1.1
Erledigt: 22.12.2023 Ergebnis: Erledigt

Aufgabe: Nach Rücksprache mit Frau Ludes wird die öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie am 19.12.2023 veranlasst. Inkrafttreten der Richtlinie erfolgt zum 01.01.2024.

3 Sitzung 18.12.2023 Kreistag

TOP 4 Ö: Richtlinie zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen/grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Wohnungserstausstattung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach den §§ 24 SGB II und 31 SGB XII

Vorlage:  3649/2023

Beschlusstext:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Richtlinie zur Beurteilung der sozialhilfe- bzw. grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Wohnungserstausstattung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt zum 01.01.2024 gemäß der beigefügten Anlage.

 

Umsetzung:

Termin: 26.12.2023 an: Hoppe, Fachbereich 1.1
Erledigt: 22.12.2023 Ergebnis: Erledigt

Aufgabe: Nach Rücksprache mit Frau Ludes wird die öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie am 19.12.2023 veranlasst. Inkrafttreten der Richtlinie erfolgt zum 01.01.2024.