1 Sitzung 09.05.2022 Kreistag

TOP 8 Ö: ÖPNV; Verbandsordnung Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV RLP Süd)

Vorlage:  2859/2022

Beschlusstext:

Beschlussvorschlag:

 

Auf Basis des einstimmigen Grundsatzbeschlusses bezüglich der neuen Verbandsordnung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd am 13.12.2021 beschließt der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügte neue Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd.

 

Umsetzung:

Termin: 30.05.2022 an: Philipp, Abteilung 3 (AbtL)
Erledigt: 12.12.2022 Ergebnis: Erledigt

Aufgabe: Hallo Sven,
wir bitten um kurze Mitteilung, wann die Satzung veröffentlicht wurde, zwecks Aufnahme ins Kreishandbuch.

Danke und viele Grüße
Gitta

2 Sitzung 13.02.2023 Kreistag

TOP 6 Ö: Zusatz zur Zweckvereinbarung Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht

Vorlage:  3282/2023

Beschlusstext:

Beschlussvorschlag:

 

Dem beigefügten Zusatz zur Zweckvereinbarung (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

Umsetzung:

Termin: 22.02.2023 an: Schäfer, Fachbereich 6.1
Erledigt: 20.02.2023 Ergebnis: Erledigt

Aufgabe: Hallo Herr Schäfer,
nach Beschluss des Kreistages bitten wir für die Verwendung im Kreishandbuch um Übersendung der aktuellen im Wortlaut angepassten Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts der Stadt KL auf den Landkreis KL.

Weiterhin bitten wir um Mitteilung, wann die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist.

Vielen Dank und Gruß
Gitta Hoppe

3 Sitzung 18.12.2023 Kreistag

TOP 7 Ö: Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)

Vorlage:  3712/2023

Beschlusstext:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt beigefügte 15. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Landkreises Kaiserslautern.

 

 

Im Auftrag:

 

 

Michael Mersinger

Fachbereichsleiter

 

Umsetzung:

Termin: 26.12.2023 an: Mersinger, Fachbereich 5.4
Erledigt: 02.01.2024 Ergebnis: Erledigt

Aufgabe: Bitte öffentliche Bekanntmachung veranlassen und Rückmeldung für das Kreishandbuch wann Inkrafttreten erfolgt.
Danke.

4 Sitzung 18.12.2023 Kreistag

TOP 3 Ö: Änderung der Richtlinien zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen/ grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Kosten der Unterkunft

Vorlage:  3647/2023

Beschlusstext:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Auf der Grundlage der aktuellen Richtlinie (siehe Kreishandbuch) werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

    1. Die Tabelle unter Punkt 1 der Richtlinie wird durch folgende Tabelle ersetzt:

Vergleichsraum

1 Pers.

2 Pers.

3 Pers.

4 Pers.

5 Pers.

Landkreis

Kaiserslautern

465,00 €

539,00 €

616,00 €

738,00 €

793,00 €

 

    1. Unter Punkt 1 Abschnitt 4, wird der Betrag 100 € durch den Betrag 114 € ersetzt.

 

 

  1. Die Änderungen der Richtlinie treten am 01.01.2024 in Kraft.

 

Umsetzung:

Termin: 26.12.2023 an: Hoppe, Fachbereich 1.1
Erledigt: 22.12.2023 Ergebnis: Erledigt

Aufgabe: Nach Rücksprache mit Frau Ludes wird die öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie am 19.12.2023 veranlasst. Inkrafttreten der Richtlinie erfolgt zum 01.01.2024.

5 Sitzung 18.12.2023 Kreistag

TOP 4 Ö: Richtlinie zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen/grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Wohnungserstausstattung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach den §§ 24 SGB II und 31 SGB XII

Vorlage:  3649/2023

Beschlusstext:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Richtlinie zur Beurteilung der sozialhilfe- bzw. grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Wohnungserstausstattung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt zum 01.01.2024 gemäß der beigefügten Anlage.

 

Umsetzung:

Termin: 26.12.2023 an: Hoppe, Fachbereich 1.1
Erledigt: 22.12.2023 Ergebnis: Erledigt

Aufgabe: Nach Rücksprache mit Frau Ludes wird die öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie am 19.12.2023 veranlasst. Inkrafttreten der Richtlinie erfolgt zum 01.01.2024.